Errichtung von Polleranlagen zur Zufahrtsbeschränkung für Fußgänger- und Innenstadtbereiche in der Landeshauptstadt Wiesbaden, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 53-56 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VgV-66-Poller-ELT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wibau-wiesbaden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung von Polleranlagen zur Zufahrtsbeschränkung für Fußgänger- und Innenstadtbereiche in der Landeshauptstadt Wiesbaden, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 53-56 HOAI
Errichtung von Polleranlagen zur Zufahrtsbeschränkung für Fußgänger- und Innenstadtbereiche in der Landeshauptstadt Wiesbaden, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 53-56 HOAI.
Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Tiefbau- und Vermessungsamt
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
1.Allgemeine Einleitung und Aufgabenbeschreibung zum Projekt:
In der Landeshauptstadt Wiesbaden sollen Polleranlagen zur Zufahrtbeschränkung für Fußgänger- und Innenstadtbereiche errichtet werden. In einem Pilotprojekt werden zunächst 3 Querschnitte betrachtet:
— Coulinstraße / Michelsberg, Bezeichnung F04,
— Kirchgasse / Rheinstraße, Bezeichnung F18,
— Klingholzstraße / Bahnhofsplatz, Bezeichnung F32.
(Die Bezeichnungen entstammen einem Gesamtkonzept über alle aktuell angedachten Standorte. Dies sind ca. 40 Stück.). Inhalt dieser Ausschreibung sind alle erforderlichen Ingenieurleistungen, bestehend aus:
— Komplette Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung der Polleranlagen inkl. erforderlicher Tiefbaumaßnahmen an den definierten Standorten des Pilotprojekts,
— Erstellung eines Lastenhefts für die hard- und softwareseitige Anlagensteuerung für die Gesamtanlage (bis zu 40 Standorte).
2. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 1-9 ohne Aufgliederung in einzelne Anlagengruppen.
Darüber hinaus die nachfolgend aufgeführten Besonderen Leistungen:
— Marktuntersuchung Pollertechnologien,
— Datenschutzkonzept Videoüberwachung,
— Lastenheft Steuerungs- und Überwachungstechnik,
— Begleitung, Dokumentation Probebetrieb über 24 Monate,
— Bearbeitung von (Fach-) Planungsdisziplinen außerhalb der Technischen Ausrüstung gem. HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56.
Hinweis:
Es ist keine Beauftragung weiterer Planungsleistungen (z.B. Objektplanung, Fachplanung) im Projekt geplant. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2021 vergütet. Eine Unterschreitung der Mindestsätze bzw. Überschreitung der Höchstsätze ist zulässig. Diese sind durch prozentuale Angabe vorzunehmen und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten an einen Generalunternehmer zu vergeben.
3. Optionen:
Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung des Fördermittelgebers und der AG im weiteren Projektverlauf:
Stufe I: Pilotprojekt, 3 Querschnitte
Stufe II: optionale Abrufe weiterer (bis zu ca. 37) Querschnitte in einem Zeitrahmen
Bis ca. Ende 2031
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
4. anrechenbare Kosten:
Pilotprojekt: [Betrag gelöscht] EUR netto, HZ II.
Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung des Fördermittelgebers und der AG im weiteren Projektverlauf:
Stufe I: Pilotprojekt, 3 Querschnitte
Stufe II: optionale Abrufe weiterer (bis zu ca. 37) Querschnitte in einem Zeitrahmen bis ca. Ende 2031.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
Die Auswahl der Bieter erfolgt bei Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Nachweise durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen gem. III.1.1 bis III.1.3 insbesondere der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte mit der zu erbringenden Leistung sowie der in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien:
Referenzen 1 (Planung von Polleranlagen): max. 60 Punkte je Referenz,
Referenzen 2 (Realisierung von Polleranlagen): max. 40 Punkte je Referenz,
Referenzen 3 – (Implementierung von Zutrittskontrollsystemen): max. 60 Punkte je Referenz,
Referenzen 4 (Kombination der Themenfelder Ref. 1-3): max. 100 Zusatzpunkte.
Die genaue Bewertungsmatrix ist Teil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen im Teilnahmewettbewerb mehr als 3 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen entscheidet bei Punktgleichheit das Los (vgl. § 75 Abs. 6 VgV).
Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung des Fördermittelgebers und der AG im weiteren Projektverlauf:
Stufe I: Pilotprojekt, 3 Querschnitte
Stufe II: optionale Abrufe weiterer (bis zu ca. 37) Querschnitte in einem Zeitrahmen bis ca. Ende 2031
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Es wird empfohlen, den Teilnahmeantrag den zu verwenden. Der Teilnahmeantrag inkl. Bewertungsmatrix stehen, unter dem in I.3) genannten Link, zum kostenfreien Download zu Verfügung. Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise – soweit einschlägig – grundsätzlich für alle Mitglieder vorzulegen. Bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll. Für jedes Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen einzureichen.
Bewerbergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und diese im Falle der Auftragserteilung erklären, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall bestätigt.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig.
Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers:
a. aktueller Nachweis: Handelsregister, soweit es sich um eine juristische Person handelt, nicht älter als 01.01.20 oder ein Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister/ einer Kammerzugehörigkeit.
b. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und
§ 124 GWB vorliegen sowie die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt gem. HVTG.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach und Vermögensschäden (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Es ist mindestens ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz für vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von [Betrag gelöscht] EUR netto nachzuweisen.
a.1. Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für das Projekt verantwortlichen Bearbeiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) einschließlich dem Nachweis der Qualifikation und einschlägigen Erfahrungen der verantwortlichen Mitarbeiter in Bezug auf vergleichbare Projekte.
b.1. Referenzen von 2 vergleichbaren Projekten innerhalb der letzten 5 Jahre aus dem Bereich „Erfahrung in der Planung von Polleranlagen“ unter Angabe der Projektbezeichnung, des Projektzeitraumes, des Auftraggebers sowie einer Kurzbeschreibung (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Wir bitten Sie uns 2 Referenzprojekte zu nennen, die gewertet werden sollen.
b.2. Referenzen von 2 vergleichbaren Projekten innerhalb der letzten 5 Jahre aus dem Bereich „Erfahrung in der Realisierung von Polleranlagen“ unter Angabe der Projektbezeichnung, des Projektzeitraumes, des Auftraggebers sowie einer Kurzbeschreibung (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Wir bitten Sie uns 2 Referenzprojekte zu nennen, die gewertet werden sollen.
b.3. Referenzen von 2 vergleichbaren Projekten innerhalb der letzten 5 Jahre aus dem Bereich „Implementierung von Zutrittskontrollsystemen“ unter Angabe der Projektbezeichnung, des Projektzeitraumes, des Auftraggebers sowie einer Kurzbeschreibung (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Wir bitten Sie uns 2 Referenzprojekte zu nennen, die gewertet werden sollen.
b.4. Werden Referenzen eingereicht, bei denen innerhalb eines Projektes mehrere der o.g. Themenfelder bearbeitet wurden, können Zusatzpunkte erzielt werden.
c. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (§ 46 Abs.3 Nr. 8 VgV).
d. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrages der Bewerber oder Bieter unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
III.1.3.c. Es sind mindestens 5 Mitarbeiter (Ingenieure) inkl. Führungskräfte für die Bearbeitung der ALG 4, 5 (ELT) nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das gesamte Verfahren inkl. Kommunikation wird elektronisch in Textform, möglichst über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) oder per E-Mail an [removed] unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer der Vergabeunterlagen abgewickelt.
Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind ausschließlich elektronisch über das
Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD einzureichen. Dies erfordert eine kostenfreie Registrierung. Wenn Sie sich registriert haben werden Sie aktiv informiert, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder sobald die Vergabestelle neue Nachrichten zum Verfahren verschickt.
Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote, die schriftlich in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege sowie welche, die nach der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen zum weiteren Verfahren:
Nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb werden die gem. II.2.9) ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Anbieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht des Auftraggebers begründet wird. Insbesondere erwartet der
Auftraggeber über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen. Nach Angebotsabgabe wird die Vergabestelle die eingegangenen Angebote prüfen. Die Vergabestelle behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote ohne weitere Verhandlung zu erteilen.
Sollte es zu Aufklärungs-/Verhandlungsgesprächen kommen, so sollen diese im Laufe des Juli 2021 stattfinden.
Gem. § 17 Abs. 12 VgV ist die Vergabestelle berechtigt bei den Verhandlungen in Stufen zu verfahren und so ggf. die Anzahl der Teilnehmer zu reduzieren.
Verwendung der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bewerber im Rahmen des
Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]