ABS 46/2 Emmerich – Oberhausen, Neubau Schallschutzwand Bauabschnitt 4b Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44039
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2 Emmerich – Oberhausen, Neubau Schallschutzwand Bauabschnitt 4b
Rees-Haldern
Installation der Schallschutzwände inklusive Kabeltrasse: km 43,645-km 45,500 (1 855 m) – 552 Pfosten
Bei den folgenden Bauwerken werden nur die Pfosten in den angegebenen Bereichen durch einen separaten AN eingesetzt, Wandelemente sind in der Angabe oben berücksichtigt.
— EÜ (F) Sonsfeld: km 43,645-km 43,658 (13 m),
— EÜ Bahnhofstraße und der Verkehrsstation Haltepunkt Haldern km 44,739-44,945 (206 m).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS 46/2 Emmerich – Oberhausen, Neubau Schallschutzwand Bauabschnitt 4b
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.4) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rees-Haldern
Installation der Schallschutzwände inklusive Kabeltrasse: km 43,645-km 45,500 (1 855 m) – 552 Pfosten
Bei den folgenden Bauwerken werden nur die Pfosten in den angegebenen Bereichen durch einen separaten AN eingesetzt, Wandelemente sind in der Angabe oben berücksichtigt.
— EÜ (F) Sonsfeld: km 43,645-km 43,658 (13 m),
— EÜ Bahnhofstraße und der Verkehrsstation Haltepunkt Haldern km 44,739-44,945 (206 m).
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Geänderte Bauteildimensionierung SSW 1 km 44 + 103 bis 44 + 499 (1)
Aufgrund der Ergebnisse der Entwurfsplanung wurden für die Ausschreibung Gründungsrohre mit 8 mm Wandstärke und Stahlpfosten der Reihen HEB 200 und HEM 200 vorgesehen. Im Rahmen der Ausführungsplanung stellte sich heraus, dass die Dimensionierung der Bauteile Gründungsrohr und Stahlpfosten unterdimensioniert sind. Bei der Gründung der SSW müssen nun Stahlrohre mit der doppelten Wandstärke (16 mm) verwendet werden. Die Stahlpfosten entsprechen der Reihe HEM 220. Durch das nun größere Kammermaß der HEM 220 können die vorgesehenen Wandelemente nicht mehr verwendet werden. Es kommen nun Elemente des Herstellers Fa. Forster zum Einsatz.