Tunnelsanierung Tunnel Reicholzheim Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33724
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Tunnelsanierung Tunnel Reicholzheim
Tunnelsanierung Tunnel Reicholzheim
Reicholzheim
— Gleisanpassung ca. 1 000 m (mehrfach),
— Tunnelinnenschale 542 m (Angaben aus LV; hier Position + Wert).
Fundamente Innenschale:
— Beton 1 300 m3,
— Stahl 150 t,
— Innenschale Beton 4 200 m3,
— Stahl 700 t.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Tunnelsanierung Tunnel Reicholzheim
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Reicholzheim
— Gleisanpassung ca. 1 000 m (mehrfach),
— Tunnelinnenschale 542 m (Angaben aus LV; hier Position + Wert).
Fundamente Innenschale:
— Beton 1 300 m3,
— Stahl 150 t,
— Innenschale Beton 4 200 m3,
— Stahl 700 t.
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
Reduzierung der Tunnelinnenschale, Einbau Sicherungsmittel Bestandsmauerwerk
Aufgrund einer Havarie bei Materialabtragsarbeiten zur Schaffung der erf. Profilfreiheit für den Einbau der neuen Tunnelinnenschale aus Ortbeton, kam es zu einer Verschiebung des Bestandsmauerwerks, bei welcher Hinterpackungsmaterial in den Tunnel eintrat. Zur Gewährleistung der Sicherheit für Leib und Leben wurde seitens der BÜ ein Baustopp bis zur Klärung des weiteren Vorgehens verhängt. Zur Überprüfung des weiteren Vorgehens wurde ein ö. b. v. S. für Tunnel- und Felsbau bzw. ein Tunnelbauplaner eingeschaltet. Im Zuge seiner Ausarbeitung sprach sich dieser dafür aus, die Tunnelinnenschalenstärke von 35 cm auf 30 cm zu reduzieren, um so den ausstehenden Eingriff zur Schaffung des Profilfreiheit am Bestandsmauerwerk zu reduzieren. Durch eine Reduktion der Schalenstärke können die Abtragsarbeiten von ca. 400 auf etwa 20 m2 reduziert werden. Im Zuge der Reduktion muss die Planung der Tunnelinnenschale inkl. Bewehrungsgehalt angepasst werden.