81268620-Stärkung individueller und institutioneller Kapazitäten für verbessertes Bildungsmanagement im Niger Referenznummer der Bekanntmachung: 81268620

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.giz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6Y9J8/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6Y9J8
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Entwicklungszusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

81268620-Stärkung individueller und institutioneller Kapazitäten für verbessertes Bildungsmanagement im Niger

Referenznummer der Bekanntmachung: 81268620
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75211200 Wirtschaftshilfe an das Ausland
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Hintergrund:

Nigers Bildungssystem wird durch eine volatile Sicherheitslage, Druck aufgrund des hohen Bevölkerungswachstum sowie Dürre und Ernährungsunsicherheit beeinträchtigt. Die COVID-19-Pandemie hatte zur Folge, dass ca. 3,8 Millionen Kinder monatelang keinen Zugang zu Bildung hatten.

Oftmals werden Lehrkräfte Schulen zugewiesen, ohne dass davor der tatsächliche Bedarf anhand der Anzahl an Schüler*innen ermittelt wurde. Dies hat eine ungleiche Verteilung von Lehrkräften zur Folge und führt dazu, dass es an manchen Grundschulen einen Personalüberhang gibt. Darüber hinaus fehlen Kapazitäten, um in Schulen mit geringer/n Schüler*innenzahlen mehrstufige Klassen einrichten zu können.

Die institutionellen Kapazitäten für eine sachgerechte Bildungsplanung, für eine effiziente Allokation und Nutzung vorhandener Ressourcen mit dem Ziel einer qualitativ hochwertigen Bildung, vor allem für Mädchen, sind auf allen Ebenen des Bildungssystems unzureichend.

Der Direktion für Lehrkräfteaus- und -weiterbildung (DFIC) fehlt die Kapazität, Lehrkräfte für das Unterrichten heterogener (z. B. altersübergreifender) Lerngruppen anzuleiten.

Kontext:

Das GIZ Grundbildungsvorhaben im Niger zielt darauf ab, die Nutzung vorhandener Daten und die Allokation von Ressourcen sowie den normativen Rahmen zu verbessern (bzgl. Zuweisung von Lehrkräften, Schulgröße, Klassengröße oder altersübergreifenden Lerngruppen). Das Modulziel des geplanten Vorhabens lautet: Das Bildungsmanagement ist verbessert, insbesondere in Bezug auf Bedarfsorientierung und Gendersensibilität.

Output 1 setzt auf nationaler Ebene an und hat die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der institutionellen Kapazitäten für die Planung im Bildungssektor zum Ziel.

Output 2 setzt auf kommunaler und regionaler Ebene an und hat die Etablierung eines Expert*innenpools für die Schulbezirkskarte in der Region Tillabéri zum Ziel.

Output 3 setzt auf Schulebene an und zielt darauf ab, die Kompetenzen von Lehrkräften und Schulleitungen für gendersensibles, klassenübergreifendes Unterrichten zu verbessern.

Aufgabenstellung für den Auftragnehmer:

Der Auftragnehmer (AN) ist für die Umsetzung des Gesamtvorhabens und damit für die Erreichung sämtlicher Zielindikatoren, Outputs und Outputindikatoren verantwortlich. Die dazugehörigen Arbeitspakete lauten wie folgt:

Arbeitspaket 1 (20 %): Gründung und Begleitung von 2 interministeriellen Arbeitsgruppen zur Verbesserung der Planung im Bildungssektor (Output 1). Dafür berät der AN zum einen eine interministerielle Arbeitsgruppe bei der Überarbeitung des Handbuchs zu Planungsnormen sowie bei der Entwicklung eines Verfahrenshandbuchs. Zum anderen begleitet er eine Arbeitsgruppe bei der Entwicklung eines strategischen Leitfadens und Implementierungsplans für die landesweite Einführung der Schulbezirkskarte.

Arbeitspaket 2 (45 %): Einführung und Begleitung der Schulbezirkskarte auf kommunaler und regionaler Ebene (Output 2). Der AN berät 20 Kommunen der Region Tillabéri bei der Erstellung der Schulbezirkskarte, insbesondere durch Beratungs-, Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Desweiteren unterstützt der AN die Regionaldirektion für Primarschulen (DREP) bei der Bildung einer Expert*innen-Gruppe und bildet diese entsprechend aus.

Arbeitspaket 3 (35 %): Entwicklung und Einführung von Fortbildungsmodulen zu klassenübergreifendem Lernen für Lehrkräfte und Schulleitungen (Output 3). Der AN begleitet die Direktion für Lehrkräfteaus- und -weiterbildung (DFIC) bei der Entwicklung bzw. Überarbeitung von 2 Fortbildungsmodulen (pädagogische sowie organisatorisch-logistische Aspekte) zu klassenübergreifendem Lernen unter besonderer Berücksichtigung von Genderaspekten und testet diese an ca. 30 Pilotschulen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75121000 Administrative Dienste im Bildungswesen
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
80340000 Sonderausbildung
80400000 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
80410000 Verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsdienste
80490000 Betrieb einer Bildungseinrichtung
80520000 Ausbildungseinrichtungen
80521000 Mit Ausbildungsprogrammen verbundene Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: NE Niger
Hauptort der Ausführung:

00000 Niger, GIZ Landesbüro Niger Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH BP 10 814 Niamey – République du Niger Niamey – République du Niger

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Hintergrund:

Nigers Bildungssystem wird durch eine volatile Sicherheitslage, Druck aufgrund des hohen Bevölkerungswachstums sowie Dürre und Ernährungsunsicherheit negativ beeinträchtigt. Die COVID-19-Pandemiehatten zur Folge, dass ca. 3,8 Millionen Kinder monatelang keinen Zugang zu Bildung hatten.

Die institutionellen Kapazitäten sind unzureichend, um die im Zuge der Dezentralisierung übertragenen Rollen und Aufgaben im Bildungssektor effektiv wahrzunehmen, wie z.B. im Bereich der Datenerhebung und -analyse sowie der Bedarfs- und Ressourcenplanung.

Auf nationaler Ebene hat das Grundbildungsministerium weder die Kapazitäten noch finanzielle Mittel, um die Regionaldirektion für Primarschulen (DREP) oder die Kommunen ausreichend anzuleiten. Der Direktion für Lehrkräfteaus- und -weiterbildung (DFIC) fehlt die Kapazität, Lehrkräfte für das Unterrichten heterogener (z. B. altersübergreifender) Lerngruppen anzuleiten.

Kontext:

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert den Grundbildungssektor bereits seit 2013 mit dem „Grundbildungsprogramm im Niger“. Die Laufzeiten waren bzw. sind wie folgt: 01/2013 bis 12/2017, 01/2018 bis 06/2021, 07/2021 bis 06/2023. Das Modulziel der dritten Phase lautet: Das Bildungsmanagement ist verbessert, insbesondere in Bezug auf Bedarfsorientierung und Gendersensibilität.

Output 1 setzt auf nationaler Ebene an und hat die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der institutionellen Kapazitäten für die Planung im Bildungssektor zum Ziel. Die Wirkungshypothese ist, dass ein klarer Bezugsrahmen geschaffen und ein bedarfsgerechteres und gendersensibleres Bildungsmanagement gefördert wird durch (a) die Erstellung eines Leitfadens und Umsetzungsplanes zur landesweiten Einführung der Schulbezirkskarte und (b) die Überarbeitung des Handbuchs zu Normen für die Bildungsplanung und der Entwicklung eines Verfahrenshandbuchs.

Output 2 setzt auf kommunaler und regionaler Ebene an und hat die Beratung von Kommunen bei der Erstellung von Schulbezirkskarten sowie der Etablierung eines Expert*innenpools in der Region Tillabéri zum Ziel. Die Wirkungshypothese ist, dass die Beratung durch einen Pool von Expert*innen in der Erstellung und Nutzung der Schulbezirkskarte die Planungskapazität auf kommunaler und regionaler Ebene verbessert und damit wesentlich zu einem bedarfsgerechten und gendersensiblen Bildungsmanagement beiträgt.

Output 3 setzt auf Schulebene an und zielt darauf ab, die Kompetenzen von Lehrkräften und Schulleitungen für gendersensibles, klassenübergreifendes Unterrichten zu verbessern. Die Wirkungshypothese ist, dass die Entwicklung von Fortbildungsmodulen zu klassenübergreifendem Unterrichten und die Fortbildung von Lehrkräften sowie Schulleitungen ein bedarfsgerechtes und gendersensibles Bildungsmanagement auf Schulebene ermöglicht und damit dessen Effektivität verbessert.

Die Erreichung des Modulziels wird mithilfe der folgenden 3 Indikatoren erfasst:

Zwei Ansätze oder Produkte des Vorhabens (z. B. Schulbezirkskarte, Fortbildungsmodule für Lehrkräfte und Direktor*innen oder Planungsnormen) sind im Umsetzungsplan eines nationalen Partners, bilateralen/multilateralen Partners oder dem Gemeinschaftsfonds im Bildungssektor (Fonds Commun pour le Secteur de l"Education, FCSE) integriert.

17 der 20 vom Vorhaben unterstützten Kommunen integrieren die Ergebnisse der Schulbezirkskarte bedarfsgerecht in ihre Jahresplanung.

100 von 120 fortgebildeten Lehrkräften (davon 60 Frauen) aus der Region Tillabéri bestätigen, dass die erfolgte Fortbildung zu Methoden für gendersensible Bildung (insbesondere klassenübergreifendes Lernen) gemäß dem neuen Modul für Lehrerfortbildung hilfreich oder sehr hilfreich war.

Aufgabenstellung für den Auftragnehmer:

Der Auftragnehmer (AN) ist für die Umsetzung des Gesamtvorhabens und damit für die Erreichung sämtlicher Zielindikatoren, Outputs und Outputindikatoren verantwortlich. Die dazugehörigen Arbeitspakete lauten wie folgt:

Arbeitspaket 1 (20 %): Begleitung von 2 interministeriellen Arbeitsgruppen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Planung im Bildungssektor (Output 1). Dafür berät der AN unter Leitung des „Unterstützungsreferats zur Umsetzung und Monitorings des Sektorprogramms für allgemeine und berufliche Bildung“ (CAMOS) eine interministerielle Arbeitsgruppe bei der Überarbeitung des Handbuchs zu Planungsnormen sowie bei der Entwicklung eines Verfahrenshandbuchs unter Einbeziehung von Genderstandards. Desweiteren unterstützt der AN eine weitere interministerielle Arbeitsgruppe bei der Entwicklung eines strategischen Leitfadens und Implementierungsplans für die landesweite Einführung der Schulbezirkskarte.

Arbeitspaket 2 (45 %): Einführung und Begleitung der Schulbezirkskarte auf kommunaler und regionaler Ebene (Output 2). Der AN berät mindestens 20 Kommunen der Region Tillabéri bei der Erstellung der Schulbezirkskarte, insbesondere durch Beratungs- und Fortbildungsmaßnahmen. In einem weiteren Schritt unterstützt der AN die Regionaldirektion für Primarschulen (DREP) bei der Bildung einer Expert*innen-Gruppe von mindestens 25 Personen und bildet diese entsprechend aus.

Arbeitspaket 3 (35 %): Entwicklung von Fortbildungsmodulen zu klassenübergreifendem Lernen für Lehrkräfte und Schulleitungen (Output 3). Der AN begleitet die Direktion für Lehrkräfteaus- und -weiterbildung (DFIC) bei der Entwicklung bzw. Überarbeitung von 2 Fortbildungsmodulen zu klassenübergreifendem Lernen unter besonderer Berücksichtigung von Genderaspekten und testet diese an ca. 30 Pilotschulen.

Fokus des Vorhabens ist die Stärkung individueller und institutioneller Kapazitäten staatlicher Bildungsakteure für Bildungsmanagement. Eingesetzt werden 4 Fachkräfte (FK) sowie 2 FK-Pools und Sachgüter.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 32
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Siehe Kriterien im Eignungsbewertungsschema.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands,

2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen,

3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften,

4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend),

5. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den 3 letzten Geschäftsjahren (bei Ausschreibungen innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden),

6. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,

2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren [Betrag gelöscht] EUR.

2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres: 10.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Referenzprojekte im Fachgebiet „Grundbildung“,

2. Referenzprojekte in der Region Frankophones Afrika,

3. Grundlage der Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von je [Betrag gelöscht] EUR.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Referenzprojekte im Fachgebiet „Grundbildung“: Anzahl mindestens 3,

2. Referenzprojekte in der Region Frankophones Afrika: Mindestens 1.

Es werden nur Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren und mit einem Mindestauftragsvolumen von je [Betrag gelöscht] EUR berücksichtigt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Vergabeunterlagen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/05/2021
Ortszeit: 08:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 16/06/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Vergabe-Portals der GIZ statt.

Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y9J8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/04/2021

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