Entmunitionierung Staatswald Eppertshausen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0153
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 6939-0
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entmunitionierung Staatswald Eppertshausen
Überprüfung und Entmunitionierung von ca. 0,5 ha Fläche im Staatswald Eppertshausen.
Staatswald Eppertshausen im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Überprüfung und Entmunitionierung von ca. 0,5 ha Fläche im Staatswald Eppertshausen im Landkreis Darmstadt-Dieburg, geschätzte 60 Arbeitstage mit 17 Arbeitskräften und entsprechendem Gerät.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Angebot ist eine:
— Eigenerklärung bezüglich Nichtvorliegens einer Vergabesperre,
— Eigenerklärung bezüglich gewerberechtliche Voraussetzungen (u. a. Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz). (Der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, muss vor Zuschlagserteilung die Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz in Kopie nach Aufforderung der Vergabestelle nachweisen.).
Eigenerklärungen bezüglich Berufsgenossenschaft, Sozialabgaben, Haftpflicht- und Unfallversicherung (Der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, muss vor Zuschlagserteilung die jeweiligen Belege und Nachweise/Bescheinigungen in Kopie nach Aufforderung der Vergabestelle vorlegen. Die Nachweise bzw. Bescheinigungen müssen gültig bzw. aktuell sein.).
— eine Liste mit geeigneten Referenzen der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Art und Umfang, Erbringungszeitpunkt, Angabe des Werts, öffentlicher oder privater Empfänger mit den jeweiligen Kontaktdaten (Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag mindestens entsprechen.),
— namentliche Benennung der vorgesehenen verantwortlichen Personen (Der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, muss vor Zuschlagserteilung für die vorgesehenen verantwortlichen Personen jeweils den gültigen Befähigungsschein und die Nachweise der Ausbildung vorlegen.),
— Einsatzkonzept mit Personalplanung. Hieraus muss hervorgehen, wie eine ordnungsgemäße Auftragsausführung unter dauernder vollständiger Stellung des benötigten Personals (auch bei Ausfall einzelner Personen (Vertretungsregelung)) seitens des Auftragnehmers sichergestellt werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertragsstrafe:
Sollten die Arbeiten aufgrund eines Verschuldens des Auftragnehmers nicht fristgerecht begonnen bzw. ununterbrochen fortgeführt werden können, hat der Auftragnehmer als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs 0,50 % des Nettoauftragswertes zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird hier auf 4 % des Nettowertes begrenzt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 6939-0
Fax: [removed]