81266357-Stärkung von tunesischen Branchenverbänden als Partner für die staatliche Berufsbildung Referenznummer der Bekanntmachung: 81266357

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

81266357-Stärkung von tunesischen Branchenverbänden als Partner für die staatliche Berufsbildung

Referenznummer der Bekanntmachung: 81266357
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das tunesische Berufsbildungssystem ist den Bedarfen und Herausforderungen des Arbeitsmarktes nicht gewachsen. Die stark verschulte Ausbildung bietet wenig relevanten Praxisbezug. Die Beschäftigungsfähigkeit der Absolvent/innen beruflicher Ausbildungsmaßnahmen ist daher gering und der Ruf der beruflichen Bildung schlecht. Einer der Gründe hierfür ist die geringe Beteiligung der Privatwirtschaft an der staatlichen Berufsbildung.

Das Vorhaben „Überbetriebliche Ausbildung mit der Privatwirtschaft in Tunesien“ wurde vom BMZ beauftragt, um die Qualität und die Arbeitsmarktrelevanz der beruflichen Aus- und Weiterbildung unter Mitwirkung der Privatwirtschaft exemplarisch in den Bereichen Tourismus/Hotellerie, Kunststoffverarbeitung und Textilindustrie zu verbessern. Der vorliegende Auftrag soll zu diesem Ziel beitragen, indem Branchenverbände als Partner der staatlichen Berufsbildung in Tunesien gestärkt werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80530000 Berufsausbildung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: TN Tunisia
Hauptort der Ausführung:

00000 Tunesien

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Vorhaben ist bestrebt, die Fähigkeiten zur Umsetzung kooperativer und praxisorientier Berufsbildung des zuständigen Ministeriums für Jugend, Sport und Berufliche Eingliederung und der zuständigen staatlichen Agentur für Berufsbildung in den Sektoren Textil, Tourismus/Hotellerie und in der Kunststoffindustrie sowie der nachgelagerten Industrie zu stärken. Darüber hinaus kooperiert das Vorhaben eng mit staatlichen Berufsbildungsstrukturen und Körperschaften der verfassten Wirtschaft. Letztere sollen eine stärkere Rolle in der Beruflichen Bildung einnehmen. Um dieses Mandat aber effektiv ausüben zu können, müssen Auditor/innen von Branchenverbänden in den Branchen Textil, Tourismus und Kunststoffindustrie weitergebildet werden. Diese werden dadurch in die Lage versetzt, ausgewählte Mitgliedsunternehmen als „ausbildungsfreundlich“ zu zertifizieren. Außerdem werden die Branchenverbände darin gestärkt, Mitgliedsunternehmen für die Beteiligung an kooperativen Ausbildungsprogrammen zu gewinnen und andererseits Jugendliche für Ausbildungsberufe in ihrem jeweiligen Sektor zu sensibilisieren.

Der Fokus des vorliegenden Auftrags liegt in der Stärkung der Branchenverbände als Partner der staatlichen Berufsbildung in Tunesien für die genannten Aufgaben. Hierzu zählen die Entwicklung und Zertifizierung eines staatlich anerkannten Labels für ausbildungsfreundliche Unternehmen in Zusammenarbeit mit Branchenverbänden und öffentlichen Partnerinstitutionen. Außerdem umfasst der Auftrag die Befähigung von ausgewählten Branchenverbänden zur Durchführung von Evaluierungen und Qualitätskontrollen in der betrieblichen Ausbildung.

Der Umsetzungserfolg dieser Maßnahmen bemisst sich zum einen an der Zahl der Vertreter/innen der ausgewählten Branchenverbände, die ihr neu erworbenes Wissen zu Qualitätskontrolle in der betrieblichen Ausbildung in der Praxis als nützlich bewerten. Ein anderer Indikator ist die Zahl der Unternehmen, die mit einem staatlich anerkannten Zertifikat als ausbildungsfreundlich ausgezeichnet werden.

Folgende inhaltliche Kernelemente umfasst der Auftrag u. a.:

— Entwicklung eines staatlich anerkannten Zertifikats für ausbildungsfreundliche Unternehmen in den Sektoren Tourismus/Hotellerie, Kunststoffverarbeitung und Textilindustrie,

— Entwicklung und Implementierung von Curricula für Weiterbildungen für das Personal von Branchenverbänden (Auditor/innen) in den Sektoren Tourismus/Hotellerie, Kunststoffverarbeitung und Textilindustrie,

— Kontinuierlicher Beitrag zum Wirkungsorientierten Monitoring des Vorhabens.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 015-032329
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe GFA Consulting Group GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y9UG

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/04/2021

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