81266357-Stärkung von tunesischen Branchenverbänden als Partner für die staatliche Berufsbildung Referenznummer der Bekanntmachung: 81266357
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81266357-Stärkung von tunesischen Branchenverbänden als Partner für die staatliche Berufsbildung
Das tunesische Berufsbildungssystem ist den Bedarfen und Herausforderungen des Arbeitsmarktes nicht gewachsen. Die stark verschulte Ausbildung bietet wenig relevanten Praxisbezug. Die Beschäftigungsfähigkeit der Absolvent/innen beruflicher Ausbildungsmaßnahmen ist daher gering und der Ruf der beruflichen Bildung schlecht. Einer der Gründe hierfür ist die geringe Beteiligung der Privatwirtschaft an der staatlichen Berufsbildung.
Das Vorhaben „Überbetriebliche Ausbildung mit der Privatwirtschaft in Tunesien“ wurde vom BMZ beauftragt, um die Qualität und die Arbeitsmarktrelevanz der beruflichen Aus- und Weiterbildung unter Mitwirkung der Privatwirtschaft exemplarisch in den Bereichen Tourismus/Hotellerie, Kunststoffverarbeitung und Textilindustrie zu verbessern. Der vorliegende Auftrag soll zu diesem Ziel beitragen, indem Branchenverbände als Partner der staatlichen Berufsbildung in Tunesien gestärkt werden.
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Das Vorhaben ist bestrebt, die Fähigkeiten zur Umsetzung kooperativer und praxisorientier Berufsbildung des zuständigen Ministeriums für Jugend, Sport und Berufliche Eingliederung und der zuständigen staatlichen Agentur für Berufsbildung in den Sektoren Textil, Tourismus/Hotellerie und in der Kunststoffindustrie sowie der nachgelagerten Industrie zu stärken. Darüber hinaus kooperiert das Vorhaben eng mit staatlichen Berufsbildungsstrukturen und Körperschaften der verfassten Wirtschaft. Letztere sollen eine stärkere Rolle in der Beruflichen Bildung einnehmen. Um dieses Mandat aber effektiv ausüben zu können, müssen Auditor/innen von Branchenverbänden in den Branchen Textil, Tourismus und Kunststoffindustrie weitergebildet werden. Diese werden dadurch in die Lage versetzt, ausgewählte Mitgliedsunternehmen als „ausbildungsfreundlich“ zu zertifizieren. Außerdem werden die Branchenverbände darin gestärkt, Mitgliedsunternehmen für die Beteiligung an kooperativen Ausbildungsprogrammen zu gewinnen und andererseits Jugendliche für Ausbildungsberufe in ihrem jeweiligen Sektor zu sensibilisieren.
Der Fokus des vorliegenden Auftrags liegt in der Stärkung der Branchenverbände als Partner der staatlichen Berufsbildung in Tunesien für die genannten Aufgaben. Hierzu zählen die Entwicklung und Zertifizierung eines staatlich anerkannten Labels für ausbildungsfreundliche Unternehmen in Zusammenarbeit mit Branchenverbänden und öffentlichen Partnerinstitutionen. Außerdem umfasst der Auftrag die Befähigung von ausgewählten Branchenverbänden zur Durchführung von Evaluierungen und Qualitätskontrollen in der betrieblichen Ausbildung.
Der Umsetzungserfolg dieser Maßnahmen bemisst sich zum einen an der Zahl der Vertreter/innen der ausgewählten Branchenverbände, die ihr neu erworbenes Wissen zu Qualitätskontrolle in der betrieblichen Ausbildung in der Praxis als nützlich bewerten. Ein anderer Indikator ist die Zahl der Unternehmen, die mit einem staatlich anerkannten Zertifikat als ausbildungsfreundlich ausgezeichnet werden.
Folgende inhaltliche Kernelemente umfasst der Auftrag u. a.:
— Entwicklung eines staatlich anerkannten Zertifikats für ausbildungsfreundliche Unternehmen in den Sektoren Tourismus/Hotellerie, Kunststoffverarbeitung und Textilindustrie,
— Entwicklung und Implementierung von Curricula für Weiterbildungen für das Personal von Branchenverbänden (Auditor/innen) in den Sektoren Tourismus/Hotellerie, Kunststoffverarbeitung und Textilindustrie,
— Kontinuierlicher Beitrag zum Wirkungsorientierten Monitoring des Vorhabens.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe GFA Consulting Group GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y9UG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.