Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Umgestaltung Alter Markt und Umfeld der Stadtkirche“, Stadt Gudensberg
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gudensberg
NUTS-Code: DE735 Schwalm-Eder-Kreis
Postleitzahl: 34281
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gudensberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Umgestaltung Alter Markt und Umfeld der Stadtkirche“, Stadt Gudensberg
Südlich von Kassel gelegen beeindruckt die Kleinstadt Gudensberg mit einer einzigartigen Topographie. Die weithin sichtbare Ruine der Obernburg auf dem 306m hohen Schlossberg zeugt von der historischen Vergangenheit, als die Burg Sitz der hessischen Landgrafen im Mittelalter war. Am Nordhang des Schlossbergs befindet sich die Altstadt mit der Stadtkirche St. Margarethen und dem Alten Markt als historisches Zentrum der Stadt.
Gekennzeichnet von einer ausgeprägten Topographie bündelt der Alte Markt die wichtigen Wege- und Straßenbeziehungen in der historischen Altstadt und war bis in die 1970er Jahre Standort des historischen Rathauses, das im Zuge einer städtebaulichen Neuordnung abgerissen wurde. Der Alte Markt liegt zu Füßen der Stadtkirche, die von einer Natursteinmauer gefasst ca. 8m über dem Platzbereich thront.
Der Alte Markt ist allseitig durch historische Fachwerkgebäude gefasst. Zentrales Element ist eine historisierende Brunnenanlage, die im Rahmen einer Neugestaltung des öffentlichen Raumes in den 1980er Jahren entstand.
Gegenstand der Wettbewerbsbearbeitung ist – neben dem Platzbereich des Alten Marktes – ebenso das direkte Umfeld der Kirche, dass u.a. über Treppenanlagen an das Platzniveau angebunden ist.
Die Neugestaltung des historischen Zentrums ist ein wesentlicher Handlungsschwerpunkt der angestrebten Qualifizierungsmaßnahmen, die im Rahmen der Aufnahme der Stadt Gudensberg 2018 in das Bund-/Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren“ der Städtebauförderung des Landes Hessen angestoßen wurden. Unter Bezugnahme auf den städtebaulichen und historischen Kontext ist die Neuordnung und Gestaltung des öffentlichen Raumes unter Berücksichtigung aller funktionalen Anforderungen wie auch des Anforderungsprofils unterschiedlicher Nutzergruppen gewünscht. Im Sinne der Identitätsstiftung sind die Alleinstellungsmerkmale des städtischen Raumes zu erkennen und zu entwickeln.
Für die Freianlagen sind die netto Herstellungskosten mit insgesamt [Betrag gelöscht] EUR veranschlagt.
Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste freiraumplanerische, funktionale und wirtschaftlichste Lösung für die zu realisierenden Maßnahmen gefunden werden.
Termine:
— Einsendeschluss Bewerbung 26.5.2021,
— Ausgabe der Unterlagen 30.6.2021,
— Kolloquium 14.7.2021,
— Abgabe Wettbewerbsarbeit 17.9.2021,
— Preisgerichtssitzung 3.11.2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 15 einschl. 3 vorausgewählter Teilnehmer:innen begrenzt. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Erfüllen mehr als 12 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb sowie 6 weitere Bewerber:innen als potentielle Nachrücker aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden. Ein Bewerbungsformular ist unter folgendem Link zur Verfügung gestellt: http://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/gudensberg/
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerber:innen nachzuweisen:
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
— durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als 1 Jahr ist),
— Referenznachweis:
Nachweis der Objektplanung Freianlagen im eigenen Büro, mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (in der Kostengruppe 500), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers.
Um auch Berufsanfänger:innen und kleinere Büroorganisationen angemessen zu beteiligen, werden auch solche Bewerber zum Losverfahren zugelassen, die den Referenznachweis als verantwortliche Projektleitung im Angestelltenverhältnis unter den vorgenannten Parametern und schriftlicher Bestätigung dieser Tätigkeit durch den ehemaligen Arbeitgeber nachweisen.
Nachweis in Form eines Referenzblattes, max. Größe DIN-A3. (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist. Der Nachweis der Referenz ist nur von den gelosten Bewerber:innen zu führen und hat nach Aufforderung durch den Wettbewerbsbetreuer in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, so werden die Nachrücker in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.)
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— nachzuweisen durch eine Berufshaftpflichtversicherung.
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haft-pflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen. Preisträger, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen.Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 26.5.2021 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden: [removed]
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
— fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrags.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
Landschaftsarchitekt:in
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden:
Formalleistungen:
— Leistungs- und Programmerfüllung.
Gestalterisches Konzept:
— Freiraumplanerisches Gesamtgestaltungskonzept,
— Freiraumqualität/öffentlicher Raum,
— Funktionalität, Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzergruppen und ihrer Anforderungen,
— Materialität und Nutzbarkeit, Barrierearmut,
— Nachhaltigkeit, Anforderungen durch den Klimawandel,
— Anbindung an den Bestand,
— Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit (Unterhaltung, Folgekosten).
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der § 40 der HOAI 2021 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— für Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen/eine der Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 bis 9 nach § 39 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der/die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnung/en beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des/der Teilnehmers/Teilnehmerin, der/die mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer:innen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
— 50 % Wettbewerbsergebnis,
— 20 % Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals,
— 30 % Angebotspreis.
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50 % berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1. Preisträger:in 5 Punkte, de/dier 2. Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3. Preisträge:inr 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der/die 4. Preisträger:in mit 0,5 Punkt bewertet.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016:
Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]