BIM-Projektsteuerung der Sundquerung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52013
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Projektsteuerung der Sundquerung
BIM-Projektsteuerung der Sundquerung.
Fehmarnsund
BIM-Projektsteuerung der Sundquerung – übertragene Lst. – Leistungsstufe 2.
BIM-Projektsteuerung der Sundquerung – optionale Lst. – Leistungsstufe 3.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Ausschlusskriterien nach §§ 123/124 GWB (gem. Anlage 1 des Dokumentes 21FEI52013 02 Teilnahmeantrag),
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft (gem. Anlage 2 des Dokumentes 21FEI52013 02 Teilnahmeantrag).
— Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (gem. Anlage 3 des Dokumentes 21FEI52013 02 Teilnahmeantrag),
— Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers (gem. Anlage 4 des Dokumentes 21FEI52013 02 Teilnahmeantrag).
Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen:
Der Bewerber hat seine Eignung nachzuweisen, in dem er mindestens ein und maximal 2 Referenzprojekte unter Mitwirkung des eigenen Unternehmens (in Selbstausführung und Mitglied einer Inge) benennt, welche die unten aufgeführten Kriterien erfüllen. Dabei können die benannten Kriterien unabhängig voneinander betrachtet werden, d. h. die Kriterien können durch eine Referenz alleine, dürfen aber auch durch 2 Referenzen gemeinsam nachgewiesen werden. Wird eines der unten ausgeführten Kriterien nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung. Zu jedem Referenzprojekt ist der Name des Auftraggebers (AG) anzugeben und mindestens ein Ansprechpartner bei diesem AG zu benennen. Zudem sind Beginn und Ende (Datum Abnahme der Leistung) der Leistung anzugeben.
Kriterium Projektbezug:
Es sind folgende Leistungen nachzuweisen:
— Projektsteuerung einer Infrastrukturmaßnahme der Bahn und/oder Straße durchgeführt,
— gewerksübergreifende Koordinierung/Steuerung einer Neubaumaßnahme mit einem GWU (Gesamt Wert Umfang) von mind. 100 Mio. EUR, Referenz aus Jahren 2015 ff, d. h. Ausführungsbeginn nach 2014.
Kriterium BIM-Kernelemente:
Das „Kriterium BIM-Kernelemente“ ist erfüllt, wenn folgende BIM-Kernelemente umgesetzt wurden:
— Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA),
— BIM-Projektabwicklungsplan (BAP),
— Gemeinsame Nutzung Datenumgebung (CDE),
— Planungsbesprechung mit digitalen Modellen (VDR).
Das Referenzprojekt wird nur dann anerkannt und gewertet, wenn die Planung bereits abgeschlos-sen wurde oder seit mindestens 18 Monate bearbeitet wird. Der Nachweis ist durch einen BAP zu erbringen. Dieser ist dem Teilnahmeantrag beizulegen.
Kriterium agile Arbeitsweise:
Das „Kriterium agile Arbeitsweise“ ist erfüllt, wenn folgende agile Arbeitsweisen o.ä. umgesetzt wurden:
— Sprint-Planning,
— Daily-Meeting,
— Sprint-Review,
— Retrospektive,
— Kanban-Board.
Das Referenzprojekt wird nur dann anerkannt und gewertet, wenn die Planung bereits abgeschlossen wurde oder seit mindestens 18 Monate bearbeitet wird. (gem. Anlage 5 des Dokumentes 21FEI52013 02 Teilnahmeantrag)
Qualifikation des Projektteams:
Qualifikationsanforderung an vorgesehene Projektsteuer (AN) und Mitarbeiter (AN):
Der Bewerber hat für jede Rolle der Mitarbeiter aus dem eigenen Unternehmen zu benennen, die die Mindestanforderungen erfüllen.
Kriterium – Projektsteuerer (AN) – Mindestanforderungen: Es ist zu bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mind. 1 Mitarbeiter mit mind. 7 Jahren Berufserfahrung im Projektmanagement und in der Projektsteuerung von Verkehrsinfrastrukturprojekten mit gewerkeübergreifender Koordinierung tätig ist.
Dabei ist die Erfahrung von mind. 2 Jahren in der eigenverantwortlichen leitenden Projektsteuerung von mind. 1 Bauvorhaben nachzuweisen (Mindestanforderungen; Referenz aus den letzten 2015 ff., Koordinierung der Leistungen bei einem Verkehrsinfrastrukturprojekt mit einem GWU (Gesamt Wert Umfang) von mind. 50 Mio €).
Außerdem ist zu bestätigen, dass der Mitarbeiter die Projektsteuerung eines BIM-Projektes durchgeführt hat (≥ 2 Jahre).
Die Qualifikation zum agilen Projektmanagement ist zu bestätigen und vorzulegen (≥ 2 Jahre).
Kriterium – Projektingenieur (AN) – Mindestanforderungen: Es ist zu bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mindestens 1 Mitarbeiter mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung im Projektmanagement von Verkehrsinfrastrukturprojekten tätig ist.
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft wird im Auftragsfall die nachfolgend benannten Mitarbeiter einsetzen und versichert, dass diese im Auftragsfall bis zum Vertragsende zur Verfügung stehen werden. Der Austausch des Projektsteuerers ist nur bei krankheitsbedingten längerfristigen Ausfällen und Kündigung des Mitarbeiters möglich. Falls dies eintritt ist ein geeigneter Ersatz zu stellen und vom AG zu bestätigen.
Kurzlebensläufe und berufliche Werdegänge (max. 2 DIN 4 Seiten) der vorgesehenen Projektsteuerung (AN) und Projektingenieur (AN) sind beizufügen. (gem. Anlage 6 des Dokumentes 21FEI52013 02 Teilnahmeantrag).
Nachweis der technischen Mindestausstattung:
Der Bewerber hat den Nachweis über das Vorhandensein von 1 BIM-spezifischen Arbeitsplätzen im eigenen Unternehmen zu erbringen. Die technische Ausstattung muss für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen geeignet sein.
Die Nachweisführung erfolgt als Eigenerklärung mit dem Formular „Technische Ausstattung des Bewerbers“.
Der Bewerber muss für mindestens 1 Arbeitsplätze die Mindestanforderungen oder eine gleichwertige Arbeitsplatzkonfiguration nachweisen.
Kriterium: Hardware - Es ist zu bestätigen, dass die eingesetzte Hardware in ausreichender Anzahl vorhanden ist und dem Stand der Technik entspricht.
Kriterium: Software (BIM und CAD) - Es ist zu bestätigen, dass die eingesetzte Software in ausreichendem Umfang vorhanden ist und durch die vorgesehenen Mitarbeiter angewendet werden kann. (gem. Anlage 7 des Dokumentes 21FEI52013 02 Teilnahmeantrag).
— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v. H. der Brutto-Auftragssumme,
— Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Abrechnungssumme.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.