Plochingen, Anbau Werkstatt, Vorplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50677
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Plochingen, Anbau Werkstatt, Vorplanung
Planung Anbau Werkstatt in Plochingen.
Stuttgart
Planung LPh 1 und 2 für Hallenanbau, Umverlegung Unterflurdrehbank und das Aufrüsten des vorh. Werkstattbereichs.
Sofern während der Planung unvorhersehbare Hemmnisse auftreten, muss die Vertragsdauer verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung gemäß Reihenfolge der Anlagennummerung in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/ Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/ Nachweise siehe Punkt VI.3).
– Anlage 01– Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
– Anlage 02: Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§123 ff. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von §122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§122 bis 124 GWB zu übermitteln.
– Anlage 03: Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in §21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), §98c Aufenthaltsgesetz, §19 Mindestlohngesetz oder §21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung gemäß Reihenfolge der Anlagennummerung in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
– Anlage 04: Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Mindestkriterien: Technisch und fachlich
Anlage 05: Jeweils eine Referenz der folgenden Planungsleistungen für Werkstatt- und Behandlungsanlagen von Eisenbahnverkehrsunternehmen aus den letzten 7 Geschäftsjahren (dies gilt ggf. auch für Nachunternehmer/ Zulieferer ab einem Leistungsanteil von 20 %):
1. Planung Instandhaltungswerkstätten; Baukosten >9 Mio. Euro (netto);
2. Planung Unterflurdrehbank;
3. Planung Umbau/ Neubau von maschinentechnischen Anlagen (Dacharbeitsbühnen, Hebebockanlagen, etc.) in Instandhaltungswerkstätten während der laufenden Instandhaltung.
Je Referenz sind folgende Angaben auf einem gesonderten Blatt darzustellen:
a) Projektbezeichnung;
b) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
c) im eigenen Unternehmen erbrachte technische Planungsleistungen (Planungsgewerk/ Leistungsphasen);
d) Honorarvolumen für die erbrachte Leistung in EUR (netto) sowie Jahr der Leistungserbringung.
Sollte für ein Geschäftsjahr keine Referenz vorliegen, so ist für diese Geschäftsjahr – „keine Referenz vorhanden“ – anzugeben.
– Anlage 06: Mitarbeiter: Mindestanforderung an die Berufserfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter: 3 Jahre.
Qualifikation/ Berufserfahrung (Erklärung anhand vollständiger Lebensläufe) der für die Maßnahme vorgesehenen festangestellten Mitarbeiter, mit Angabe der objektbezogenen Eignung in Bezug auf vergleichbare Leistungen (siehe Anforderung zu Anlage 05, Punkte 1., 2. und 3.).
In Tabellenform sind je Mitarbeiter Referenzen mit folgenden Angaben einzureichen:
a) Projekt-/ Objektbezeichnung;
b) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
c) erbrachte Planungsleistung (Leistungsbild/ Leistungsphase).
Leiter: Mindestanforderung an die Berufserfahrung des fachverantwortlichen Planungsleiters: 5 Jahre.
Qualifikation/ Berufserfahrung (Erklärung anhand vollständigem Lebenslauf) des für diese Maßnahme vorgesehenen festangestellten verantwortlichen Leiters, mit Angabe der objektbezogenen Eignung in Bezug auf vergleichbare Leistungen (siehe dazu Anlage 05 Punkte 1., 2. und 3.).
In Tabellenform sind für den Planungsleiter Referenzen mit folgenden Angaben einzureichen:
a9 Projekt-/ Objektbezeichnung;
b) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
c) erbrachte Planungsleistung (Leistungsbild/ Leistungsphase).
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: Siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./ Ing.-Leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/ Ing.-Leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Siehe dazu die Angaben in den Ausschreibungsunterlagen „Vertrag“
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/ Ing.-Leistungen zu entnehmen:
– Anlage 07: Präqualifikation Oberleitungsanlagen;
– Anlage 08: Präqualifikation für Leit- und Sicherungstechnik;
– Anlage 09: Präqualifikation für Oberplanungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/ Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/ Nachweisen folgende weitere Erklärungen/ Nachweise erforderlich:
– Anlage 10: Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674)
Oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
– Anlage 11: Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.