LSW Vilshofen (Lärmsanierung) Referenznummer der Bekanntmachung: 16TEI20496
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
LSW Vilshofen (Lärmsanierung)
LSW Vilshofen (Lärmsanierung)
94474 Vilshofen
Ausführungsplanung und Bau von ca. 4 km Lärmschutzwänden im Bereich der Stadt Vilshofen inklusive der erforderlichen Zusammenhangsarbeiten.
Die Lärmschutzwände sind im Wesentlichen aus hochabsorbierende Alu-Elementen (Höhe ca. 3 m über SO) und teilweise als Gabionen herzustellen.
Das Projekt enthält zudem 6 Sonderbauwerke (davon 2 mit UIG). Die Lärmschutzwände werden teilweise auf bestehenden und neuen Bauwerken errichtet.
Die Streckengeschwindigkeit beträgt VE = 160 km/h.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
LSW Vilshofen (Lärmsanierung)
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
94474 Vilshofen
Ausführungsplanung und Bau von ca. 4 km Lärmschutzwänden im Bereich der Stadt Vilshofen inklusive der erforderlichen Zusammenhangsarbeiten.
Die Lärmschutzwände sind im Wesentlichen aus hochabsorbierende Alu-Elementen (Höhe ca. 3 m über SO) und teilweise als Gabionen herzustellen.
Das Projekt enthält zudem 6 Sonderbauwerke (davon 2 mit UIG). Die Lärmschutzwände werden teilweise auf bestehenden und neuen Bauwerken errichtet.
Die Streckengeschwindigkeit beträgt VE = 160 km/h.
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Erschwernisse Bohrpfähle EÜ Hördterbergstraße, LSW 2
Durch die Beauftragung eines zweiten, dritten oder weiteren Auftragnehmer wäre eine Gesamthaftung bzw. Mängelanspruchstellung in der Gesamtheit der zu errichtenden Anlage nicht mehr möglich. Synergieeffekte gehen durch die Leistungsvergabe und Leistungserbringung durch Dritte verloren. Es ist dadurch mit erheblichen Verzögerungen im Leistungsablauf und erheblichen Mehrkosten zu rechnen. Baustelleneinrichtungen, Maschinen, Geräte und Logistikstellen stehen für zusammenhängende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung. Behinderungen im Arbeitsablauf wegen bereits gewählter ineinandergreifender Bautechnologien wären nicht mehr gewahrt. Harmonierende Faktoren durch getrennte Arbeitsabläufe wirken sich hindernd aus und Verlängern die Bauzeiten und somit der geplanten Inbetriebnahme entgegen. Zusäzlicher Koordinierungsaufwand und Kosten entstehen für die verschiedenen Bauüberwachungen.