Vergebener Auftrag — Beschaffung eines neuen Vertriebssystems (EFAD/Bordrechner + Vertriebs-HGS) Referenznummer der Bekanntmachung: LNVG EFAD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lnvg-gg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergebener Auftrag — Beschaffung eines neuen Vertriebssystems (EFAD/Bordrechner + Vertriebs-HGS)
Die LNVG ist als unabhängige Bestellorganisation für die wettbewerbsneutrale Ausschreibung von Verkehrsleistungen im Kreis Groß-Gerau verantwortlich.
Die LNVG ist für 4 Linienverkehre mit 30 Linien in 6 benachbarten Landkreisen bzw. Städten verantwortlich. Diese Linienpakete werden mit mehr als 90 Omnibussen und 199 Fahrern gefahren.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Neubeschaffung von 100 EFAD. Die EFAD müssen mit dem vorhandenen Trapeze BBB System kommunizieren und Planungsdaten über eine VDV 452 Schnittstelle importieren. Neben der Echtzeitüberwachung und der Fahrgastinformation wird auch die Kontrolle und Ausgabe von elektronischen Fahrscheinen nach VDV-KA und das bargeldlose Bezahlen gefordert.
Des Weiteren sind die Hintergrundsysteme für den Vertrieb und die technische Betriebsführung Beschaffungsgegenstand. Die technische Betriebsführung beinhaltet die Parametrierung der Fahrzeugkomponenten, die Zusammenführung der Netz-, Fahrplan- und Tarifdaten sowie den Austausch von statischen Daten.
Der Kreis Groß-Gerau umfasst eine Fläche von über 450 km2 und zählt knapp 275 000 Einwohner.
Nahverkehr ist eine öffentliche Aufgabe. Im Kreis Groß-Gerau nimmt die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau (LNVG) als Nahverkehrsorganisation diese Aufgabe wahr. Für den Kreis und die 13 kreisangehörigen Städte und Gemeinden - ohne die Sonderstatusstadt Rüsselsheim - organisiert die LNVG den Busverkehr und ist das Bindeglied zum Rhein-Main-Verkehrsverbund, der den regionalen Verkehr und die überörtlich zu regelnden Aufgaben - wie zum Beispiel das Fahrpreissystem - verantwortet.
Die LNVG wurde als eine von Verkehrsbetrieben unabhängige Bestellorganisation geschaffen, die wettbewerbsneutral handelt und Verkehrsleistungen öffentlich ausschreibt. Sie verfügt weder über eigene Busse und Fahrpersonal, noch erbringt sie Nahverkehrsleistungen. Stattdessen plant, organisiert und kommuniziert die LNVG rund um den Nahverkehr. Sie steht der Bevölkerung als Ansprech- und Servicepartner in allen Fragen der Mobilität zur Verfügung.
Die LNVG ist für 4 Linienverkehre mit 30 Linien in 6 benachbarten Landkreisen bzw. Städten verantwortlich. Diese Linienpakete werden mit mehr als 90 Omnibussen und 199 Fahrern gefahren.
Die LNVG stellt Ihren Verkehrsunternehmen die Elektronischen Fahrausweisdrucker (EFAD) zur Verfügung und schreibt die Beschaffung und den Einbau der Komponenten in die Fahrzeuge aus.
Die Ausschreibung umfasst die Neubeschaffung der EFAD unter Berücksichtigung, dass diese mit dem vorhandenen Trapeze BBB System kommunizieren und die Planungsdaten über eine VDV 452 Schnitt-stelle aus dem Planungssystem der Trapeze-D importiert werden müssen.
Neben der Echtzeitüberwachung und der Fahrgastinformation im Fahrzeug wird in der Ausschreibung auch die Kontrolle und Ausgabe von elektronischen Fahrscheinen für das eTicket Rhein Main und das bargeldlose Bezahlen gefordert.
Weiter sind die Hintergrundsysteme für den Vertrieb und die technische Betriebsführung Beschaffungsgegenstand. Die technische Betriebsführung beinhaltet die Parametrierung der Fahrzeugkomponenten, die Zusammenführung der Netz- und Fahrplandaten und den verschiedenen Tarifen, und ebenso den Austausch der statischen Daten zwischen dem Hintergrundsystem und dem EFAD.
Nähere Angaben zur Leistungsbeschreibung stehen unter Punkt .I.3 zur Verfügung. Diese werden innerhalb der kommenden 10 Tage auf dem Vergabeportal hochgeladen.
In den Vergabeunterlagen sind in den Lastenheften und im Preisblatt optionale Leistungen als solche gekennzeichnet.
1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein 2-stufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen,
2) Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung der Unterlagen zum Teilnahmeantrag einreichen. Diese Dokumente sind unter der in Ziffer 1.3) dieser Bekanntmachung genannten URL auf der Projektplattform kostenlos verfügbar,
3) Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch über die Projektplattform einzureichen (siehe Ziffer I.3)). Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen,
4) Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen,
5) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht,
6) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin für die Teilnahmeanträge elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
7) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge elektronisch über die Vergabeplattform oder per E-Mail an die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Kontaktadresse gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines neuen Vertriebssystems (EFAD / Bordrechner + Vertriebs-HGS)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cloppenburg
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 49661
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRYMR.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]