Neubau Zentrale GrS Staufenberg – Klinkerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 96-41-074-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkgi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zentrale GrS Staufenberg – Klinkerarbeiten
Die Baumaßnahme beinhaltet die Lieferung und Montage der Fassadendämmung, sowie der Verklinkerung und deren Befestigung für den Neubau der Schule in der Ortslage Staufenberg in der Nähe eines Wohngebietes.
Lieferung und Montage von ca. 1 500,0 m2 Fassadendämmung und 1 500,0 m2 Klinkermauerwerk.
GrS Staufenberg Ratsweg 1
35460 Staufenberg
Die Baumaßnahme beinhaltet die Lieferung und Montage der Fassadendämmung, sowie der Verklinkerung und deren Befestigungsmittel.
Dämmung
— Dübelanker 1 500,0 m2,
— Mineralwolldämmung 1 500,0 m2.
Klinkermauerwerk
— Klinkersichtmauerwerk 1 500,0 m2.
Befestigung
— Winkelkonsolenanker ca. 200 St.,
— Fertigteilbefestigungen ca. 200 St.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.
Es ist gem. § 9 c EU VOB/A Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten, die Sicherheitsleistung beträgt 3 % der Abrechnungssumme.
Für die Einzelheiten wird auf die Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen.
Es sind Referenzen über die Ausführung von 3 vergleichbaren Aufträgen aus den letzten 3 Geschäftsjahren anzugeben. Hierfür stellen die Vergabeunterlagen ein Formular bereit. Zusätzliche Bescheinigungen des/der genannten Auftraggeber sind erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Riversplatz 1-9, 35394 Gießen
Ergänzende Informationen zur Submission: Mit Erlass des Landes Hessen vom 14.4.2020 wurde festgelegt, dass in entsprechender Anwendung des § 14 VOB/A auf Submissionen in Ausschreibungen nach der VOB/A zu verzichten ist. Die Regelungen des § 14 a VOB/A kommen nicht mehr zur Anwendung. Sie können daher an der Angebotsöffnung nicht teilnehmen.
Wir werden jedoch alle Bieter wie gewohnt nach der Angebotsöffnung über die ungeprüften Submissionsergebnisse informieren. Dies geschieht unaufgefordert per E-Mail oder über DTVP.
Wir bitten um Beachtung.
Zentrales Vergabemanagement des Landkreise Gießen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z. B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5YRLG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [removed]0
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [removed]0
Fax: [removed]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [removed]0
Fax: [removed]