B 460 OD Heppenheim, Erneuerung der Stadtbachverdolung mit Straßenausbau; FBT 1 Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0459-2021-0095

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.hessen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-178ca613771-4aa32ac0f6b9aead
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

B 460 OD Heppenheim, Erneuerung der Stadtbachverdolung mit Straßenausbau; FBT 1

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0459-2021-0095
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Bundesstraße B 460 verbindet das Hessische Ried und die Autobahnen A 5 und A 67 mit dem Odenwald. Ein Teilstück verläuft als 2-bahnige Bundesstraße durch die Kreisstadt 64646 Heppenheim.

Im Osten von Heppenheim trägt die B 460 den Straßennamen Siegfriedstraße und verläuft in einem Tal, Höhenunterschied von West nach Ost von ca. 108 m + NN auf etwa ca. 128 m + NN steigend. Der Stadt-bach ist in diesem Streckenabschnitt auf einer Länge von ca. 1km verdolt, die Siegfriedstraße ist eine dicht bebaute Straße.

Die bestehende Verdolung des Stadtbaches unter der Siegfriedstraße soll in mehreren Bauabschnitten in städtebaulich schwieriger Lage erneuert werden; siehe Kapitel 1 Objekt-und Tragwerksplanung Ingeni-eurbauwerke Verdolung Stadtbach.

Im Zuge dieser Erneuerung wird der Straßenraum der Siegfriedstraße neu gestaltet; siehe

Kapitel 2 Objektplanung Verkehrsanlage Straßenausbau.

Desweiteren wird eine Straßenentwässerung der B 460 über einen Kanal DN 400 mit 2 Sedi-Pipe-Anlagen neu hergestellt und es wird ein vorhandener Schmutzkanal der Stadt Heppenheim in einzelnen Abschnit-ten mit teilweiser Dimensionserweiterung und Änderung der Trassenführung erneuert; siehe Kapitel 2 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Entwässerungsanlage / Schmutzwas-serkanal.

Die Bauvorhaben finden zeitgleich statt, d. h. es sind weitere und sonstige Leistungen über alle Leis-tungsbereiche erforderlich. Versorgungsleitungen mehrerer Sparten sind während der Baumaßnahme zu sichern, teilweise umzulegen und in den Bauablauf zu integrieren. Die Integrationsplanungen und weitere, auch bauvorbereitende Entwurfsleistungen; siehe Kapitel 3 Weitere / Sonstige Leistungen.

Ergänzung bei der Bekanntmachung bei Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für das unter Pkt. II.1.4 dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:

— Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 2 — 4,

— Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 1 — 4,

— Objektplanung Verkehrsanlage Lph. 3 u. 5.

Leistungszeitraum, Fristen:

— Späteste Zuschlagserteilung: Oktober 2021.

Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Kriterium 1 (§ 46 (3) Nr. 2 VgV):

Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. (Alternative 1:) Bei der Wertung des Kriteriums wird die Funktion Sicherheits- und Gesundheitskoordinator berücksichtigt.

Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die von dem für die jeweilige Funktion vorgesehenen Mitarbeiter bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ benannten Referenzprojekte.

Kriterium 2 (§ 46 (3) Nr.1 VgV):

Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung des Kriteriums werden die folgenden Aufgabenbereiche berücksichtigt:

— Unterkriterium 1: Aufgabenbereich Planung Verkehrsanlage,

— Unterkriterium 2: Aufgabenbereich Planung Brückenbauwerk.

Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die im jeweiligen Aufgabenbereich in den letzten 5 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ benannten Referenzprojekte.

Die vorgenannten Kriterien werden jeweils mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten wie folgt bewertet:

— 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,

— 0 Punkte: Kein Referenzprojekt erfüllt die Mindestanforderungen im Kriterium. Der Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der Teilnahmeantrag wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Die Zwischenwerte, Spanne zwischen größer 0 Punkte und kleiner 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:

— Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen entsprechen. (Die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ vorgegeben.)

Und insbesondere auf

— Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.

Hinweis:

Besteht ein Kriterium aus mehreren Unterkriterien, werden die Unterkriterien jeweils mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten analog dem vorstehenden Bewertungsschema bewertet.

Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:

Kriterium 2 (§ 46 (3) Nr. 1 VgV): 100 %, es entfallen auf die Unterkriterien:

— Unterkriterium 1: Aufgabenbereich Planung Verkehrsanlage 50 %,

— Unterkriterium 2: Aufgabenbereich Planung Brückenbauwerk 50 %.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist,

Rechtskräftig verurteilt worden ist. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen:

a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des internationalen Strafgerichtshofes,

f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),

g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].

Erklärung,

a) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],

b) ob sie aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage Freitag, 16. Oktober 2020, 9.50, VG-0459-2020-0030 Auftragsbekanntmachung: 9 / 18 stellen,[§ 124 Abs. 3 GWB],

c) ob nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].

d) ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Vorlage eines entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsnachweises.

Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:

— 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und

— 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der

Versicherungspolice) den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird. Im Rahmen einer Bietergemeinschaft ist dies für jedes Unternehmen getrennt zu erbringen. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV] Alle Angaben und die dazugehörigen Unterlagen sind mit dem Angebotsunterlagen vorzulegen. Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2) wird als Mindeststandard gefordert.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.

— § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von dieser Person bearbeitet wurden.

Angaben zu folgender Funktion werden gefordert werden gefordert:

— Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

— § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Für die folgenden Aufgabenbereiche:

— Planung Verkehrsanlage,

— Planung Brückenbauwerk sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen.

— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.

Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Teilnahmeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch gesonderte Anlagen genauer zu beschreiben. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindeststandard zu § 46 (3) 2 VgV:

Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator:

— Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters größer 5 Jahre,

— Nachweis gemäß 30ungen gemäß dem Vordruck.

Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:

Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

— Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt aus dem Aufgabenbereich Planung Verkehrsanlage, das in den letzten 5 Jahre erbracht wurde,

— Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt aus dem Aufgabenbereich Planung Brückenbauwerk, das in den letzten 5 Jahre erbracht wurde,

— Die Referenzprojekte aus den Aufgabenbereichen Planung Verkehrsanlage und Planung Brückenbauwerk müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ genügen.

Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 46 (3) 2 VgV und zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig erfüllt sind.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Vertragsstrafenregelung für:

— Vertragsfristen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/05/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 24/06/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/04/2021

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