TGA Planungsleistungen im Heinrich-Fischer Bad Referenznummer der Bekanntmachung: 59-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63452
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA Planungsleistungen im Heinrich-Fischer Bad
Die Hanau Bäder GmbH betreibt das Heinrich-Fischer Bad in Hanau. Das Bad besteht aus einem Hallenbad mit Sauna (bereits saniert) und einer Freibadanlage (Gegenstand der Sanierung).
Bestandteil dieser Ausschreibung sind die Fachplanungen für die technische Ausstattung, insbesondere Sanitär- und Badewassertechnik.
Hanau Bäder GmbH
Heinrich-Fischer-Bad
Eugen-Kaiser-Str. 19
63450 Hanau
Die innerstädtische Freibadanlage besteht aus einem 50m Schwimmerbecken mit angeschlossenem Springerbecken, Wasserfläche insgesamt ca. 1 357 qm. Der dortige Sprungturm ist denkmalgeschützt. Ergänzende Wasserflächen sind ein Nichtschwimmerbecken (WFL 673 qm) und ein Kinderbecken (WFL 127 qm). Die Gesamtwasserfläche beträgt 2 157 qm. Die Becken, die Beckenverrohrung und die Badewassertechnik sind teilweise deutlich geschädigt.
Der Bauherr hat sich auf Grundlage einer Voruntersuchung aus dem Jahr 2018 dazu entschieden, eine Optimierung durch Reduzierung und Umgestaltung der Wasserflächen vorzunehmen und dafür die Badewassertechnik anzupassen bzw. neu zu konzipieren. Es ist vorgesehen, die Becken aus Edelstahl herzustellen. Zukünftig sind die aktuellen Forderungen der DIN 19643 zu erfüllen. Nach den in der Voruntersuchung erarbeiteten Erkenntnissen werden für die Versorgung der neuen Wasserflächen die jetzt bestehenden Technikräume, die zusammen mit der Badewassertechnik des Hallenbades genutzt werden, ausreichen.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für Fachplanung für die Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI, Leistungsphasen 1-9), Anlagengruppen 1, 2, 4, 5, 7 und 8 sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die Eintragung in ein Berufsregister oder eine vergleichbare Qualifikation vorzulegen.
— Erklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123-124 GWB gegen ihn oder seine Mitarbeiter vorliegen,
— Kurzdarstellung des Bewerbers einschließlich Leistungsspektrum des Büros sowie Angabe der Mitarbeiterstruktur. Benennung des vorgesehenen Schlüsselpersonals incl. der Funktion innerhalb des Projektes. Es sind Angaben zu Erfahrungen, Qualifikationen und Referenzen zu machen,
— Nachweis des Bewerbers über eine mehrjährige Berufserfahrung besonders im Bereich Schwimmbadtechnik.
— Angabe des durchschnittlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre (netto),
— Vorlage des Nachweises einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und sonstigen Schäden,
— Bestätigung Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt,
— Darstellung, wie die schnelle Verfügbarkeit vor Ort gewährleistet werden wird, bei Bewerbern, deren Sitz weiter als 50 km vom Sitz des Auftraggebers entfernt ist,
— Erklärung, das die Dienstleistung innerhalb des Ausführungszeitraums 2021/2024 erbracht werden kann und qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht,
— Referenzen im Bereich Schwimmbadtechnik.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]