Neubau Erweiterung Landratsamt, Tragwerksplanung/Bauphysik Referenznummer der Bekanntmachung: 66.0.1/LRA Hofheim Verhandlungsphase Statiker Korrektur ex-Post Bekanntmachung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Erweiterung Landratsamt, Tragwerksplanung/Bauphysik

Referenznummer der Bekanntmachung: 66.0.1/LRA Hofheim Verhandlungsphase Statiker Korrektur ex-Post Bekanntmachung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erweiterung Landratsamt, 65719 Hofheim

Dienstleistungsauftrag Tragwerksplanung, § 51 HOAI inklusive Bauphysik nach Anlage 1 Nr. 1.2.2, Nr. 1.2.3 Nr. 1.2.4 HOAI.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71313200 Beratung im Bereich Schallschutz und Raumakustik
71314310 Dienstleistungen für thermische Bauphysik
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Landratsamt des Main-Taunus-Kreises

Am Kreishaus 1-5

65719 Hofheim am Taunus

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Tragwerksplanung Gebäude, § 51 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 nach § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.

Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle Grundleistungen im Leistungsbild Bauphysik zum Wärmeschutz und zur Energiebilanzierung nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI.

Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 7 nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.

Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle Grundleistungen im Leistungsbild Bauphysik zur Bauakustik nach Anlage 1 Ziff. 1.2.2 Abs. 2 HOAI.

Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 7 nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.

Die anrechenbaren Kosten gem. § 50 Abs.1 HOAI im Leistungsbild Tragwerksplanung belaufen sich auf [Betrag gelöscht] EUR netto.

Die anrechenbaren Kosten im Leistungsbild Bauphysik hinsichtlich Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik belaufen sich auf [Betrag gelöscht] EUR.

Für die Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung wurde Honorarzone III ermittelt, für die Leistungen im Leistungsbild Bauphysik wurde zum Wärmeschutz und Energiebilanzierung die Honorarzone III ermittelt, zur Bauakustik die Honorarzone II ermittelt.

Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt den Neubau eines Erweiterungsgebäudes für das Landratsamts (BGF 6 250 m2) nach Passivhausstandard. Angedacht ist ein Solitärgebäude, keine Aufstockung oder direkter Anbau. Es sollen moderne, flexible Büroräume mit den dazugehörigen Neben- und Konferenzräumen für ca. 250 Mitarbeiter geschaffen werden. Die Büroräume sollen so flexibel gestaltet werden, dass sie sowohl für eine klassische Bürostruktur wie auch eine moderne, flexible Nutzung geeignet sind. In die neuen Büroräume sollen sowohl Ämter mit Publikumsverkehr wie auch solche ohne Publikumsverkehr untergebracht werden. Im Erweiterungsbau sollen ebenfalls Büroräume für das Sozialamt, welches zurzeit in einem 3-stöckigen Container auf dem Gelände untergebracht ist, geplant werden. Der Container wird nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus wieder demontiert. Die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit ist hierbei dringend zu beachten. Während der Erstellung des Erweiterungsbaus ist das Bestandsgebäude weiterhin in Betrieb und dieser darf nur so wenig wie möglich gestört werden. Bei der Planung der Baustelleneinrichtung und Baustellenzufuhr ist hierauf besonders zu achten. Das Bestandsgebäude verfügt über ca. 250 Parkplätze in einer Tiefgarage, die aber durch die Erstellung Erweiterungsbau nicht mehr ausreichend sind. Aus diesem Grunde ist es notwendig, ein Parkdeck für ca. 190 Mitarbeiter ebenfalls auf dem Grundstück zu errichten, was ausschließlich für die Mitarbeiter des Landratsamtes gedacht ist. Auf dem Gelände befindet sich das LRA mit 10 Ämtern sowie Verwaltung und im Park eine Containeranlage mit Sozialamt. Vor dem Bestandsgebäude gibt es einen öffentlichen Parkplatz für Besucher, der auch weiterhin bestehen bleiben.

Das Bauvorhaben soll mit Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW gefördert werden. Es ist daher beabsichtigt, das Bauprojekt mit Hilfe des Passivhausprojektierungspakets zu planen und zu zertifizieren. Ggf. behält sich daher der Auftraggeber vor, dem Fachingenieur zur Zertifizierung erforderliche zusätzliche Leistungen zu übertragen.

Folgende Termine sind angedacht: Planungsbeginn direkt nach Auftragserteilung, Baubeginn Herbst 2021, Fertigstellung Herbst 2023.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Vorhabenbezogenes Projektmanagement / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Präsentation vergleichbares Projekt / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Aufgabe zur vergleichenden Betrachtung von Konstruktionslösungen / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 im Leistungsbild Tragwerksplanung nach § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI, weitere Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 7 im Leistungsbild

Bauphysik zum Wärmeschutz und Energiebilanzierung nach Anlage 1 Ziff. 1.2.2 Abs. 2 HOAI, weitere Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 7 im Leistungsbild Bauphysik zur Bauakustik nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu übertragen.

Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.7):

Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 6, § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI, sowie einschließlich der Leistungsphasen 7 nach Anlage 1 Ziff. 1.2.2 Abs. 2 HOAI.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 065-167207
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien (III.1.1) Nr. 1-4, III.1.2 Nr. 5 und III.1.3 Nr. 7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2) Nr. 6 und III.1.3) Nr. 9 bis 13) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung (II.2.9) die Rangfolge der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter II.2.9) angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen aufgefordert. Sollten mehr Bewerber als die unter II.2.9) angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren. Die aktuelle Nachweise/Erklärungen (III.1.1)-3, Nr.1-13) – zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften III.1.1u. 2, Nr. 1-5 u. 8 von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und/oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen, besteht ausdrücklich nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweis zu fordern. Verweis auf Verpflichtung nach dem VerpfG:

Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischen Personen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach §1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37RYDM

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:

1) gegen § 134 verstoßen hat oder

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/04/2021

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