VE_300-034 Dachdecker-, Klempner- und Dachbegrünungsarbeiten Nord Referenznummer der Bekanntmachung: VG-6000-2021-0674
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fair-center.eu
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE_300-034 Dachdecker-, Klempner- und Dachbegrünungsarbeiten Nord
Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes „FAIR“ (Facility for Antiproton and Ion Research) – nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet – mit Anbindung an die vorhandene GSI- Beschleunigeranlage.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen für die Dachdecker-, Klempnerarbeiten und Dachbegrünung des Anlagenbereichs Nord (VE_300-034).
FAIR GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
Gegenstand des Auftrags ist die Ausführung von Dachabdichtungsarbeiten, jeweils als Warmdachaufbau, im Wesentlichen bestehend aus Dampfsperre, Wärmedämmung, bituminöser Dachabdichtung sowie die Anlage von Gründächern mit verschiedenen Dachbegrünungsaufbauten und Höhen. Dabei werden auch Schrägdachbereiche mit 30-40o Dachneigung ausgeführt sowie innenliegende, gefangene Dachflächen und Bereiche von Technikgeräteaufstellungen als Warmdach mit Kiesüberdeckung ausgeführt.
Weiterhin sind Baukonstruktionen, wie Anfahrschutzelemente und Hangrostsysteme, auszuführen. Zudem ist die Ausführung der Entwässerung sowie eines Absturzsicherungssystems notwendig.
Ebenso enthalten sind Klempner- und Metallbauarbeiten, der Einbau von Oberlichtern und Rauchabzügen, der Auf- und Abbau von Absturzsicherungen/Gerüsten/Treppentürmen für die Ausführung der eigenen Arbeiten und Rückbauarbeiten von behelfsmäßigen Dachabdichtungen.
Die wesentlichen Leistungen sind:
1. Dachabdichtungsarbeiten
— ca. 12 250 m2 Dachaufbau bestehend aus Dampfsperre Bitumenbahn, Wärmedämmschicht PS-Hartschaum, Teilbereiche Wärmedämmschicht Schaumglas, Dachabdichtung 2- bzw. 3-lagig Hochwert-Polymerbitumenschweißbahn, teilweise auf geneigten und gekrümmten Dachflächen,
— ca. 1 070 m Dachrandausbildung, in Form von Anschluss an Fertigteil-Attiken mit Randbohlenprofilen, Stahlwinkeln und Stahlwinkelblechen, teilweise an geneigten und gekrümmten Dachrändern,
— Dichtigkeitsprüfungen der Dachabdichtung durch Elektroimpulsverfahren.
2. Rückbauarbeiten
— ca. 600 m2 Rückbau und Entsorgung vollflächige Behelfsabdichtung Bitumenbahn,
— Rückbau und Entsorgung Behelfsabdichtung Bitumenbahn über Öffnungen und Durchbrüchen
3. Klempnerarbeiten
— ca. 36 m Hängedachrinnen und Regenfallrohre.
4. Metallbauarbeiten
— ca. 670 m2 Streckmetallverkleidungen,
— ca. 260 Stück Hangrostbefestigungen.
5. Oberlichter
— 24 Stück Lichtkuppeln starr,
— 34 Stück Lichtkuppeln als Rauchableitung,
— 4 Stück Dachausstiege.
6. Dachbegrünung/Bekiesung
— ca. 2 350 m2 Extensive Dachbegrünung, h=16,5 cm,
— ca. 3 700 m2 Intensive Dachbegrünung, h=30,5 cm,
— ca. 1 600 m2 Schrägdachbegrünung, h=31,5 cm, mit 30-40o Steigung,
— ca. 200 m2 Dachbegrünung intensiv, h= 61,5 (ohne 30 cm Intensivsubstrat leicht),
— ca. 4 100 m2 Kiesbereiche,
— ca. 6 800 m2 Wiesenansaat Schotterflur,
— einschl. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege,
— Wasserleitprofile, Entwässerungsleitungen und Herstellung Anschluss an Bestandsschächte.
Erdarbeiten für Entwässerungsleitungen
Tragwerksplanung für Baukonstruktionen
— Herstellung Baukonstruktionen (ca. 600 m Anfahrschutz aus Betonfertigteilen, ca. 800 m Hangroste),
— Herstellung Absturzsicherungssystem in unterschiedlichen Bereichen, ebener Gründachbereich und Dachschrägen, unterbaute und nicht-unterbaute Bereiche (910 m Sicherungsschiene und 537 Stützen).
7. Gerüstarbeiten/Dachfanggerüste
— ca. 1 150 m Sicherheitsgeländer,
— ca. 370 m Seitenschutzgeländer,
— 6 Stück Treppenaufgänge.
8. Technische Bearbeitung
— W+M-Planungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen:
— Gewerbeanmeldung,
— bei ausländischen Unternehmen: Gewerbezentralregisterauszug gem.§150a GewO oder eine vergleichbare Bescheinigung aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate),
— Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Weitere Anforderungen bei Bewerbergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
Die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung abzugeben.
Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge):
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, sind die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung für jedes andere Unternehmen mit dem Angebot abzugeben.
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte andere Unternehmen mit dem Angebot nachweisen, dass sie präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen.
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen nicht präqualifizierte andere Unternehmen mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung,
Anlage C100) vorlegen sowie ab Verlangen für die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche im dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) belegen:
— Gewerbeanmeldung,
— bei ausländischen Unternehmen: Gewerbezentralregisterauszug gem.§150a GewO oder eine vergleichbare Bescheinigung aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate),
— Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Sofern andere Unternehmen für die Ausführung vorgesehen sind, sind diese auch im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) zu benennen.
Andere Unternehmen haben sich zudem gegenüber dem Auftraggeber durch Vorlage des ausgefüllten und unterzeichneten Formblattes VHB 236 (Anlage C181) zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, diesem mit den erforderlichen Kapazitäten seines Unternehmens für die von ihm auszuführenden Leistungen zur Verfügung zu stehen.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Weitere Anforderungen bei Bewerbergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung abzugeben.
Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge):
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, sind die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung für jedes andere Unternehmen mit dem Angebot abzugeben.
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte andere Unternehmen mit dem Angebot nachweisen, dass sie präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen.
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen nicht präqualifizierte andere Unternehmen mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorlegen sowie ab Verlangen für die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche im dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) belegen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Sofern andere Unternehmen für die Ausführung vorgesehen sind, sind diese auch im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) zu benennen.
Andere Unternehmen haben sich zudem gegenüber dem Auftraggeber durch Vorlage des ausgefüllten und unterzeichneten Formblattes VHB 236 (Anlage C181) zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, diesem mit den erforderlichen Kapazitäten seines Unternehmens für die von ihm auszuführenden Leistungen zur Verfügung zu stehen.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen. Zusätzlich sind Referenznachweise entsprechend den unten stehenden Anforderungen auch von präqualifizierten Unternehmen vorzulegen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen:
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
— Referenznachweise gemäß untenstehender Anforderungen.
Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Weitere Anforderungen bei Bewerbergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ VHB 234 (Anlage C161) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung abzugeben.
Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen (Unteraufträge):
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, sind die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung für jedes andere Unternehmen mit dem Angebot abzugeben.
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte andere Unternehmen mit dem Angebot nachweisen, dass sie präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen.
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen nicht präqualifizierte andere Unternehmen mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung, Anlage C100) vorlegen sowie ab Verlangen für die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche im dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) belegen:
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
— Referenznachweise.
Sofern andere Unternehmen für die Ausführung vorgesehen sind, sind diese auch im beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) zu benennen.
Andere Unternehmen haben sich zudem gegenüber dem Auftraggeber durch Vorlage des ausgefüllten und unterzeichneten Formblattes VHB 236 (Anlage C181) zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, diesem mit den erforderlichen Kapazitäten seines Unternehmens für die von ihm auszuführenden Leistungen zur Verfügung zu stehen.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Referenznachweise:
Über die vorgenannten Nachweise hinaus sind außerdem folgende Referenznachweise vorzulegen:
Benennung von mindestens 3 und maximal 5 abgeschlossenen vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren mit bituminöser Dachabdichtung
Mit wenigstens je 1 000 m2 Dachfläche.
— davon mindestens zwei Referenzprojekte, in denen eine bituminöse Dachabdichtung mit darauf aufbauendem Gründach mit wenigstens 1 000 m2 hergestellt wurde.
Die Referenzen sind in der beigefügten Referenzbescheinigung (Anlagen C101) zu beschreiben. Je Referenzprojekt ist ein separates Dokument zu verwenden.
Zu sämtlichen Referenzen müssen abweichend vom Formblatt VHB 124 (C100) insbesondere die folgenden Angaben mit dem Angebot gemacht werden:
— Bezeichnung des Bauvorhabens,
— Angabe von Bauherr bzw. Auftraggeber einschließlich Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Angabe zur vertraglichen Bindung - HU, Bewerbergemeinschaft oder das andere Unternehmen,
— Ort der Ausführung,
— Ausführungszeitraum,
— Beschreibung der erbrachten Leistungen, auf die sich die Referenz bezieht, unter Angabe der ausgeführten Mengen.
Über das Formblatt VHB 124 (C100) hinaus gilt hinsichtlich der Referenzen folgendes:
Bei Bietergemeinschaften beziehen sich die Anzahl der vorzulegenden Referenzen auf die Bietergemeinschaft.
Sofern andere Unternehmen für die Ausführung vorgesehen sind, werden die Referenzen der anderen Unternehmen dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Die Referenznachweise sind stets – also auch von präqualifizierten Unternehmen – mit dem Angebot vorzulegen.
Benennung von mindestens 3 (und maximal 5) abgeschlossenen vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren mit bituminöser Dachabdichtung mit wenigstens je 1 000 m2 Dachfläche.
— davon mindestens zwei Referenzprojekte, in denen eine bituminöse Dachabdichtung mit darauf aufbauendem Gründach mit wenigstens 1 000 m2 hergestellt wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Zu der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nach. Dies gilt auch für solche Nachweise oder Erklärungen, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.