Breitband Main-Kinzig GmbH — Netzdokumentations- und Verwaltungssoftware Referenznummer der Bekanntmachung: 60050-20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.breitband-mkk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Breitband Main-Kinzig GmbH — Netzdokumentations- und Verwaltungssoftware
Die Breitband Main-Kinzig GmbH beabsichtigt, eine multi-user-fähige Netzdokumentations- und Verwaltungssoftware (NDVS) zur Erfassung, Verwaltung und Darstellung des von ihr betriebenen Netzes nebst Support-, Fernwartungs- und Schulungsleistungen zu beschaffen.
Die Breitband Main-Kinzig GmbH betreibt im Main-Kinzig-Kreis ein nahezu flächendeckendes VDSL Netz (Fibre to the Curb, FTTC). Damit kann sie über den Netzmieter M-net Telekommunikation GmbH Bandbreiten bis 50 Mbit/s für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Main-Kinzig-Kreis bereitstellen. Für dieses Netz nutzt die Breitband Main-Kinzig GmbH bzw. M-net in der letzten Meile die Kupferleitungen (Telefonleitungen) der Telekom. Mittelfristig besteht die Bestrebung, auch unabhängig von Vectoring, die letzte Meile auch mit Glasfaser bis in die Häuser (FTTH, Fibre to the Home) auszustatten.
Die anzubietende NVDS muss eine marktübliche Software sein, die auf marktüblichen Standardkomponenten basiert. Es wird eine Lösung bevorzugt, die als Software as a Service vom Anbieter betriebsfähig bereitgestellt werden kann. Die Nutzung kann über einen dedizierten Software-Client oder auch über einen Web-Browser erfolgen. Wesentliche Leistungen und Systemkomponenten müssen vom Anbieter abgedeckt und nachgewiesen werden:
— Import-Schnittstelle für bestehende Geometrie- und Fachdaten für Trassen, Rohre, Röhrchen Schächte, Multifunktionsgehäuse, Kabelverzweiger, POP Standorte, Muffen, Kabel und Fasern sowie APL Boxen,
— Verwaltung und Darstellung über GIS-Komponente des Systems muss möglich sein,
— Alle wichtigen Netzwerkparameter für Trassenverläufe, Schachtanlagen, MFG und KVZ Standorte, Kabel- sowie Fasserverläufe und der Aufbau von Muffen müssen der Realität entsprechend darstellbar und änder- sowie ergänzbar sein,
— Alle wichtigen Parameter müssen anpassbar sein,
— Eine ggf. automatische (teilautomatisch) Planungskomponente (ggf. als Modul) für neue FTTx Netzwerkabschnitte wäre wünschenswert,
— Störstellen müssen einfach und schnell Anhand von Längenangaben im Netzwerk zu identifizieren sein,
— Serviceeinsätze sollten über die Software initiiert und steuerbar sein. Notwendige Unterlagen müssen zum Störfall erstellt werden können,
— Alle für den Netzwerkbetrieb und eine schnelle Entstörung notwendigen Paramater müssen an jeder Stelle des Netzwerkes exportierbar sein,
— ALKIS-Import und Pflege sowie Darstellung muss möglich sein,
— Eine Mobile Zugangsversion über Tablet oder Mobilfunkendgerät wäre wünschenswert,
— Das Thema Exportformate für die Bundesförderung sollte umzusetzen sein,
— Regelmäßige Updates müssen vom Anbieter bereitgestellt und proaktiv installiert werden.
Eine vollständige Aufzählung der Muss- und Wunsch-Anforderungen ist dem Lastenheft zu entnehmen.
Geplant für den Start sind 5 gleichzeitige Benutzer (Logins) im NDVS. Das gesamte System muss vom Anbieter betriebsfähig bereitgestellt werden und auch völlig mir Hosting betrieben werden. Der Zugriff durch den Auftraggeber erfolgt über das Internet oder ein VPN Zugang zum System.
Geplant ist eine schrittweise Migration von einem FTTC Netzwerk (aktuell) zu einem flächendeckenden FTTB Netzwerk im gesamten Landkreis. Die anzuschaffende Software muss FTTC, FTTB als auch beide Netzwerktypen parallel verwalten und managen können.
Die aktuelle Verwaltung erfolgt über das GIS-System des Anbieters Caigos GmbH. Bestehende Geometrieformationen sowie zugehörige Attribute sollen weitgehend von der neuen Software übernommen werden. Muffen werden aktuell in Excel Dateien verwaltet und müssen in das System neu eingespielt werden. Insofern wird um aktive Hilfe und Unterstützung des Anbieters gebeten.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der Bekanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sowie der Feststellung der materiellen Eignung für eine Anzahl an Bewerbern, die die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen übersteigt, durch Bewertung der vorgelegten Referenzen. Für die Bewertung wird eine vergleichende Prognose angestellt, welche (unternehmensbezogene) Qualität aufgrund der eingereichten Referenzen für die vorliegend zu vergebende Leistung zu erwarten ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und / oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S. 354).
(5) Erklärung zum Nichtvorliegen einer Vergabesperre nach Maßgabe des Gemeinsames Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 12.12.2017 oder nach § 18 Abs. 3 HVTG (in der aktuellen Fassung).
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
(1) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen / einschlägigen Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über die Bereitstellung und Implementierung einer entsprechenden Netzdokumentations- und Verwaltungssoftware einschl. von Support, Fernwartung und Schulungen (Angabe des Auftragswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie der Angabe des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner und Telefon-Nr.)
Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.
(2) Erklärung über das in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bewerbers einschließlich (gesonderte Ausweisung) der Zahl seiner Führungskräfte.
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, mit dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreue), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG abzugeben haben.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den Fall der Nichterfüllung übernommener vertraglicher Verpflichtungen nach Maßgabe des § 18 HVTG ein Strafversprechen (Vertragsstrafe) zu vereinbaren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SDT2W.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt / Deutschland
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.