Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren zum Ausbau graue Flecken mit Gigabit-Breitbandanschlüssen im Main-Kinzig-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: MEFTTH2021
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.breitband-mkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren zum Ausbau graue Flecken mit Gigabit-Breitbandanschlüssen im Main-Kinzig-Kreis
Der Main-Kinzig-Kreis hat in den letzten Jahren ein passives Breitbandnetz aufgebaut und dieses an einen Betreiber verpachtet, um für die Bürger und Gewerbebetriebe Breitbandzugänge mit Bandbreiten von 25-50 Mbit/s und darüber hinaus bis in den Gigabit-Bereich zu ermöglichen. Der Ausbau soll vorangetrieben werden, um die Breitbandziele der Bundesregierung Richtung Gigabit-Gesellschaft zu erreichen. Dazu sollen alle Gebäude im Kreisgebiet mit Gigabit-Breitbandanschlüssen ausgebaut werden.
63571 Gelnhausen
Verfahrensgegenstand:
Der Main-Kinzig-Kreis hat in den letzten Jahren ein passives Breitbandnetz aufgebaut und dieses an einen Betreiber verpachtet, um für die Bürger und Gewerbebetriebe Breitbandzugänge mit Bandbreiten von 25 - 50 Mbit/s zu ermöglichen. Der Ausbau soll vorangetrieben werden, um die Breitbandziele der Bundesregierung Richtung Gigabit-Gesellschaft zu erreichen. Dazu werden momentan alle Gewerbegebiete im Landkreis mit gigabitfähigen Anschlüssen erweitert.
Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt, im gesamten Kreisgebiet außer Stadt Hanau jedoch mit Hanau Klein-Auheim und Hanau Mittelbuchen gigabitfähige Anschlüsse für alle Gebäude zu errichten. Grundlage dafür ist die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 12.2.2021 (Gigabit-Richtlinie).
Aus diesem Grunde wird ein Markterkundungs- und nicht förmliches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Im genannten Gebiet bereits anbietende Unternehmen werden gebeten, aktuelle Übersichten der derzeitigen Up- und Downloadraten gebäudescharf darzustellen und entsprechende geokodierte Daten zur aktuellen Versorgungslage zur Verfügung zu stellen. Gebäudescharfe Daten zu dem Ausbaugebiet sind - soweit bekannt - als separate GIS-Daten beigefügt.
Darüber hinaus werden die Unternehmen gebeten, Ausbaupläne für die nächsten drei Jahre im Zielgebiet oder Teilen dessen offenzulegen und mitzuteilen, ob durch den Aufbau von Netzen oder die Aufrüstung Bandbreiten im Sinne der oben genannten Gigabit-Richtlinie innerhalb des relevanten Zeitraums erreicht werden. Im Falle von Ausbauabsichten müssen substantielle und konkrete Ausbaupläne in Form eines projektspezifischen Meilensteinplans hinsichtlich Zeitpunkt und Umfang des Ausbaus der jeweiligen Gebiete für die nächsten drei Jahre vorgelegt werden. Es ist beabsichtigt, die Ausbauabsichten mit der Vergabestelle vertraglich festzuschreiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass am Markterkundungsverfahren teilnehmende Unternehmen eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen müssen. Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf dem Breitbandportal des Bundes oder einem anderem von der Gigabitrichtlinie vorgesehenen Portal veröffentlicht. Die Unternehmen erklären sich mit Abgabe der Unterlagen einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu.
Darüber hinaus werden interessierte Unternehmen gebeten, ihr Interesse an einer Breitband-erschließung im o. g. Sinne zu bekunden und mitzuteilen, welche Leistungen der öffentlichen Hand aus ihrer Sicht für die Erschließung erforderlich sind.
Weitere Informationen zum Verfahren und zu dem abgefragten Gebiet finden sich auf dem Breitbandportal des Bundes Breitbandausschreibungen: https://www.breitbandausschreibungen.de/publicOverviewDetails/Markterkundungbeginn/4150
Nach Anmeldung: https://www.breitbandausschreibungen.de/detail/Markterkundung/4150
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen, die auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten. Das Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren erfolgt nach den Maßgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 12.2.2021 (Gigabit-Richtlinie), den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013 und in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren i. S. des § 3 EG Abs. 3 VOL/A als „zweistufiges Verfahren".
Die Interessenbekundungen sind bis zum 16.6.2021, 17.00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Interessenbekundung Breitbandversorgung Gigabit Main-Kinzig-Kreis — nur persönlich öffnen" gekennzeichnet bei folgender Adresse einzureichen:
Breitband Main-Kinzig GmbH
Im Steinigen Graben 13, 63571 Gelnhausen.
Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge/Interessenbekundungen in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) an die genannte Stelle zu richten.
Weitere Informationen zum Verfahren, zu den Teilnahmebedingungen und zu dem abgefragten Gebiet finden sich auf dem Breitbandportal des Bundes Breitbandausschreibungen:
https://www.breitbandausschreibungen.de/publicOverviewDetails/Markterkundungbeginn/4150
Nach Anmeldung: https://www.breitbandausschreibungen.de/detail/Markterkundung/4150
Zeitraum der Ausführung: voraussichtlich vom 1.10.2021 bis 31.10.2026