Agentur/Druckerei Referenznummer der Bekanntmachung: BFD_IB_808_2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60389
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ib.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lutzabel.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Agentur/Druckerei
Jährlich leisten bis zu 100 000 meist junge Menschen einen Freiwilligendienst und damit einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Dieses freiwillige Engagement verdient Wertschätzung und Anerkennung auf verschiedenen Ebenen und von allen Akteuren.
Die Formen der Anerkennung sind dabei sehr unterschiedlich. Neben monetären Leistungen, wie z. B. Taschengeld und Zuschüssen zu Unterkunft und Verpflegung, spielen auch Zeugnisse und die Wertschätzung von Kolleg*innen, Klient*innen, Freunden und Bekannten für die geleistete Arbeit eine große Rolle. Darüber hinaus erhalten alle Freiwilligen für ihr Engagement einen Freiwilligenausweis. Dieser ist eine Form der gesellschaftlichen Anerkennung und soll den Freiwilligen finanzielle Vergünstigungen bei z. B. Museen, Schwimmbädern oder Kultureinrichtungen zusichern. Die Praxis zeigt jedoch, dass der Freiwilligenausweis – ähnlich wie der Bundesfreiwilligendienst oder das Freiwillige Soziale/Ökologische Jahr – wenig bekannt ist und die Freiwilligen somit wenige oder keine Ermäßigungen erhalten.
Um dieser Situation entgegenzuwirken, wurde das Projekt „Anerkennungskultur in den Freiwilligendiensten“ im Rahmen der verbandsübergreifenden Initiative für-freiwillige.de umgesetzt.
In dem Projekt werden „Orte der Anerkennung“, die Freiwilligen Ermäßigungen/Vergünstigungen anbieten, vor Ort mit Stickern und virtuell im Internet über eine digitale Karte auf www.fürfreiwillige.de/karte gekennzeichnet bzw. überregionale Extras aufgeführt.
Begleitet wird die Aktion durch eine Kampagne, die (Fach-)Informationen zu den Freiwilligendiensten und dem Projekt liefert. Das Projekt greift überdies den Grundsatz 4 des BMFSFJ-Konzepts für ein Jugendfreiwilligenjahr auf. So will es dazu beitragen, dass Freiwillige Wertschätzung und Anerkennung erfahren. Auch dem Handlungsansatz der Beteiligung und Mitwirkung als Teil der Umsetzung wird entsprochen. So sollen die Freiwilligen als zentrale Multiplikator*innen gewonnen werden und sich im Sinne des „Empowerments“ für Ihre eigenen Interessen einsetzen. Das Projekt hat das Ziel, die Freiwilligen darin zu unterstützen. Das Projekt ermöglicht die Partizipation von und das Engagement für Freiwillige und setzt somit an dem zivilgesellschaftlichen Gedanken von Freiwilligendiensten an.
Ziel des Projekts ist es, die gesellschaftliche Anerkennung von Freiwilligendiensten zu stärken, den Freiwilligenausweis bekannter zu machen und den Freiwilligen öffentliche Wertschätzung und Dank entgegenzubringen.
Bei der Umsetzung der Kampagne handelt es sich um eine BFD-Einzelmaßnahme mit einer Laufzeit bis 31.8.2023.
Der Auftrag ist in 2 Lose unterteilt:
— Los 1: Agenturleistungen,
— Los 2: Rahmenvereinbarung Druckerei.
Agenturleistung
60389 Frankfurt am Main
Weiterentwicklung und Umsetzung der bundesweiten Kampagne Anerkennungskultur in den Freiwilligendiensten (für-freiwillige.de)
1. Weiterentwicklung und Umsetzung der öffentlichkeitswirksamen Kampagne für-freiwillige.de
2. Anpassungen und laufende Betreuung der Inhalte auf der Website und ggf. bei vorhandenen Materialien (Flyer),
3. Übersetzung der wichtigsten Seiteninhalte auf der Website in leicht verständliche Sprache (ggf. mit einem spezialisierten Dienstleister),
4. laufende Betreuung (Begleitung, Beratung, Content- und Textentwicklung) der zielgruppenspezifischen Social-Media-Kampagne (Instagram, Facebook) inkl. Werbemaßnahmen (Google Ads/Facebook Ads),
5. fortlaufende Social-Media-Analyse (inkl. Auswertung des jährlichen Aktionstags),
6. Bereitstellung von notwendigen technischen Tools bzw. Einkauf von Fotolizenzen,
7. Entwicklung von neuen nachhaltigen Kampagnen-Give-aways in Absprache mit der beauftragten Druckerei,
8. Unterstützung/Beratung bei der Herstellung von (Video-)Statements verschiedener Beteiligter (Freiwillige, Einsatzstellen, Unterstützungsorte usw.),
9. Produktion eines neuen Imagefilms mit Freiwilligen,
10. Beratung bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
11. ggf. Teilnahme an digitalen Informations-/Austauschveranstaltungen (z. B. mit Freiwilligen).
Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur (Website und interaktive Karte):
12. Weiterentwicklung und laufender Support der reaktionsfähigen Website (WordPress),
13. Optimierung der Barrierefreiheit auf der Website,
14. technische Suchmaschinenoptimierung,
15. Weiterentwicklung und laufende Betreuung der auf der Website vorhandenen interaktiven Karte (Backend Support),
16. Dokumentation der Funktionalitäten und eingesetzten Erweiterungen/Extensions.
Alle genannten Punkte werden nach Absprache mit der Projektleitung umgesetzt.
Druckereileistungen
60389 Frankfurt am Main
Produktion, Lagerung/Logistik und Versand der Materialien für die bundesweite Kampagne „Anerkennungskultur in den Freiwilligendiensten“. In die Einheitspreise sind folgende Leistungen einzukalkulieren:
1. Übernahme der Lagerung/Logistik der Materialien von Mai 2021 bis August 2023 vom vorherigen Dienstleister),
2. Bedarfsgerechte Medienproduktion/Nachproduktion der unten aufgeführten Materialien (jeweils mit alternativen Stückzahlen),
3. Bereitstellung eines möglichst einfachen Dienstes für die Auftragsannahme/Anforderung von Medien (z. B. Bestellformular, Onlineshop),
4. Annahme, Bearbeitung, Herstellung, Konfektionierung und Versand von (bundesweiten) Bestellungen ab Mai 2021 bis zum 31.8.2023 basierend auf einem vorab festgelegten Budgetkontingent,
5. Monatliches Reporting über die erfolgten Bestellungen und das noch vorhandene Budget,
6. Abstimmung des Handlings mit der Agentur, die das Projekt in der Umsetzung begleitet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § § 123 Abs. 1-3 GWB,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123 Abs. 4 GWB,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB,
— im Falle der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ist eine gültige Gewerbean- bzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis in Kopie einzureichen, entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit,
— Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG.
Mit dem Angebot sind die Jahresumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
— Eigenerklärung zur jahresdurchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren,
— Der Bieter hat die im Formblatt genannten Angaben zu vergleichbaren bereits erbrachten Leistungen zu machen.
Für Los 1 gilt:
Vergleichbar sind Agenturleistungen, bei denen mit der Leistungsbeschreibung für Los 1 Auftraggeber aus dem Bereich Soziales, Bildung oder Kultur betreut worden sind und die Zielgruppe jugendliche Schulabgänger war.
— Die Mindestanforderung beträgt im Durchschnitt der 3 Jahre 20 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter/Jahr,
— Die Mindestanforderung beträgt mindestens 3 vergleichbare Referenzen, die zwischen 1.1.2016 und der Angebotsfrist erbracht worden sein müssen. Dabei muss mindestens eine Referenz für eine NGO erbracht worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Los 2 stellt einen Rahmenvertrag dar.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDT3Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.