Externes Callcenter Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2020-0034
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6974310
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externes Callcenter
Externes Callcenter.
Der Auftragnehmer hat die KfW bei der telefonischen Beratung zu folgenden Themen zu unterstützen:
1. Cluster Wohnen
— Vorantragsberatung für alle Produkte im Rahmen der Finanzierung der Errichtung und Sanierung von (im wesentlichen Wohn-)Gebäuden, einschließlich altersgerechtem Umbau und Einbruchschutzmaßnahmen (2 Warteschleifen). Vereinzelt rufen hier auch Bestandskunden an,
— Baukindergeld,
— Ladeinfrastruktur,
— BEG.
2. Cluster Bildung
— Vorantragsberatung Bildungsprodukte (KfW-Studienkredit, Aufstiegs-BAföG, Bildungskredit),
— Bestandskundenberatung Bildung-Auftragsprogramme (Aufstiegs-BAföG, BAföG-Bankdarlehen, Bildungskredit),
— Bestandskundenberatung Bildung-PIN/TAN (Zugangsdaten zur Nutzung des Online-Kreditportals für Bildungsprodukte),
— Darüber hinaus hat der Auftragnehmer bei Abwesenheiten des KfW Infocenters oder Teams des Infocenters die Anrufe für folgende Warteschleifen zu übernehmen.
3. Cluster sonstige Themen
— Förderprodukte für gewerbliche Unternehmen,
— BDO,
— Telefonzentrale.
Bei Bedarf hat der Auftragnehmer die KfW bei der telefonischen Beantwortung von E-Mailanfragen zu untersützen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Externes Callcenter
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.