Kreiseigene Schulen, Lieferung von Kopiergeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 71/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korbach
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-waldeck-frankenberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korbach
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34497
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-waldeck-frankenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreiseigene Schulen, Lieferung von Kopiergeräten
Lieferung von 83 digitalen s/w-Kopiergeräten auf Mietbasis inkl. Full-Service-Vertrag.
Schulen, Landkreis Waldeck-Frankenberg
Die ausgeschriebenen Kopiergeräte müssen über folgende Eigenschaften verfügen:
Einbindung in das jeweilige schulische Netzwerk Papierverarbeitung bis 200 g/m2 Kostenstellenverwaltung
Bis auf Los 1 (Tischgeräte) verfügen alle Kopiergeräte über eine Endverarbeitung / sog. Finisher in den Losen 5 bis 7 wird die Möglichkeit des Zugangs über Wlan sowie mobiler Endgeräte etc. erwartet.
Einscannen muss in Farbe möglich sein.
Ebenso Scan-to-Mail.
Insgesamt umfasst die Ausschreibung 7 Lose; es erfolgt keine Einzelvergabe der Lose.
Die Geräte verfügen über Geschwindigkeiten von 30 (Los 1) bis 60 Seiten (Los 7) pro Minute.
Der Full-Service-Vertrag wird halbjährlich nach tatsächlich erstellten Kopien abgerechnet.
Es besteht kein Anspruch auf die Abnahme einer Mindestkopienmenge.
Mehrkosten für Heftklammern sowie Dualscanner sind auf einem zweiten Preisblatt einzutragen.
Damit der Vertrag pünktlich zum 1. Januar 2022 in Kraft treten kann, muss die Auslieferung der Geräte spätestens Ende November 2021 beginnen.
Der Vertrag umfasst ca. 60 verschiedene Schulstandorte, angefangen von Grundschulen bis zu Berufsschulen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise oder Eigenerklärungen (Formblatt 124 Hessen) nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 44 VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Eignung ist in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise oder Eigenerklärungen (Formblatt 124 Hessen) nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 45 VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Eignung ist in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise oder Eigenerklärungen (Formblatt 124 Hessen) nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 46 VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014 (GVBl. 2014, 354) findet Anwendung. Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer bei Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl. S. 354 abzugeben haben.
Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]