Vorlage KS-Verwertung HKW KWB Referenznummer der Bekanntmachung: ELW-KS-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE113823704
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vorlage KS-Verwertung HKW KWB
Thermische Verwertung von kommunalem Klärschlamm aus der Landeshauptstadt Wiesbaden inklusive Transportlogistik.
Hauptklärwerk Wiesbaden
Leistungsumfang über den regulären Vertragszeitraum von 2 1/2 Jahren ist die Übernahme, der Transport und die thermische Verwertung von insgesamt etwa 44.500 t entwässertem, kommunalen Klärschlamm (TR ca. 30 % +/- 5 %) aus dem Hauptklärwerkes Wiesbaden (HKW); die jährlich zu entsorgende Klärschlammmenge beläuft sich dabei auf etwa 15 000 bis 23 500 t.
Die Leistung gliedert sich in folgende Leistungspositionen:
Pos. 1 – Logistikleistungen HKW:
Übernahme der Klärschlämme des HKW, einschließlich der für die Übernahme erforderlichen Tätigkeiten (Umschlagleistungen) sowie sämtliche Transport- und Logistikaufwendungen bis zu der (den) Verwertungsanlage(n) des Auftragnehmers (inkl. aller ggf. erforderlichen Zwischenlagerungen und Umladungen und damit verbundenen Logistikleistungen).
Pos. 2 – Entsorgungsleistungen HKW:
Thermische Verwertung der Klärschlämme des HKW, einschließlich Dokumentationsleistungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verwertung der Klärschlämme und zur tonnagegenauen Abrechnung der Mengen gegenüber dem Auftraggeber (AG).
Für die Entsorgung der Klärschlämme aus dem HKW besteht eine Verlängerungsoption um einmalig 1 Jahr (vgl. Abschnitt II.2.7)).
Darüber hinaus wird als Bedarfsposition die Entsorgung von ca. 3 500 t Klärschlamm aus dem Klärwerk Biebrich über den Zeitraum von 6 Monaten ausgeschrieben (vgl. Abschnitt II.2.11)).
Für eine weitergehende Beschreibung des Leistungsumfangs wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Optionale Bedarfsposition (Leistungszeitraum 6 Monate, vom 1.7.2021 bis 31.12.2021):
Über den regulären Leistungsumfang hinaus wird als optionale Bedarfsposition die Übernahme, der Transport und die thermische /energetische Entsorgung (Verwertung) von etwa 3 500 t entwässertem, kommunalen Klärschlamm (TR ca. 30 % +/- 5 %) des Klärwerkes Wiesbaden-Biebrich (KWB) ausgeschrieben.
Bedarfsposition 1 – Logistikleistungen KWB:
Übernahme der Klärschlämme des KWB, einschließlich der für die Übernahme erforderlichen Tätigkeiten (Umschlagleistungen) sowie sämtliche Transport- und Logistikaufwendungen bis zu der (den) Verwertungsanlage(n) des Auftragnehmers (inkl. aller ggf. erforderlichen Zwischenlagerungen und Umladungen und damit verbundenen Logistikleistungen).
Bedarfsposition 2 – Entsorgungsleistungen KWB:
Thermische Verwertung der Klärschlämme des KWB, einschließlich Dokumentationsleistungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verwertung der Klärschlämme und zur tonnagegenauen Abrechnung der Mengen gegenüber dem AG.
Sonstige Hinweise:
Die Bedarfspositionen 1 und 2 können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden, da der AG sich das Recht vorbehält, die Transportleistungen selber zu erbringen.
— für die Bedarfspositionen besteht keine Verlängerungsoption,
— für weiterführende Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abholung, Transport und thermische Verwertung der kommunalen Klärschlamme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65926
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)