Gemeinde Künzell, Kindergarten Zauberwald: Fachplanung Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 011/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Künzell, Kindergarten Zauberwald: Fachplanung Elektrotechnik
Fachplanung technische Ausrüstung: Elektrotechnik.
Peter-Henlein-Straße in Künzell (Flur 2, Flurstücke 22/6 und 22/34)
Die Gemeinde Künzell plant in der Peter-Henlein-Straße, OT Künzell-Bachrain den Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte. Insgesamt sollen 86 Kinder in der Einrichtung betreut werden (2 x Ü 3-Gruppen = 50 Kinder 3 x U 3-Gruppe = 36 Kinder). Das Gebäude soll als 1-geschossige Tageseinrichtung für Kinder in Massivbauweise und begrüntem Flachdach mit Teilunterkellerung errichtet werden. Die opaken Außenwandbauteile sollen mit einer hinterlüfteten Holzfassade verkleidet werden. Es ist eine Blitzschutzanlage gefordert. Im Zuge der Entwurfsplanung wurde auf Grundlage einer Energieberatung ein Energieeffizienzstandard festgelegt. Das Gebäude soll im Standard KfW 40 errichtet werden. Die Beheizung des Gebäudes ist über eine Wärmepumpenanlage vorgesehen. Die Warmwasserbereitung soll dezentral über elektrische Durchlauferhitzer erfolgen. Das Gebäude wird mit einer Lüftungsanlage ausgestattet. Auf einer Teilfläche des Daches soll für den Eigenstromverbrauch eine Photovoltaikanlage installiert werden. Die Brutto-Bausumme wird auf [Betrag gelöscht] EUR geschätzt, die Netto-Bausumme KG 300-400 auf ca. [Betrag gelöscht] EUR. Die anzubietenden Leistungen umfassen im wesentlichen für die Fachplanung Technische Ausrüstung Elektrotechnik die Anlagengruppen 4 und 5. Für die Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) wurden vorläufige anrechenbare Kosten von [Betrag gelöscht] EUR ermittelt. Aufgrund eines engen Zeitrahmens ist umgehend nach Auftragserteilung mit den Planungsleistungen zu beginnen. Das Projekt soll durch Bundes- und Landesfördermittel teilfinanziert werden. Entsprechend der Förderrichtlinien sollen die Leistungen stufenweise vergeben werden. Zunächst soll die LPH 1-5 beauftragt werden. Nach Eingang eines Förderbescheides werden die LPH 6-9 vergeben. Der Bieter verpflichtet sich bei Auftragsvergabe der LPH 5 auch zur Auftragserfüllung der LPH 6-9. LPH 1-8 bis 31.10.2022 LPH 9 bis 31.6.2027.
Ausführungsbeginn: unverzüglich nach Auftragserteilung (März 2021)
Das Projekt soll durch Bundes- und Landesfördermittel teilfinanziert werden. Entsprechend der Förderrichtlinien sollen die Leistungen stufenweise vergeben werden. Zunächst soll die LPH 1-5 beauftragt werden. Nach Eingang eines Förderbescheides werden die LPH 6-9 vergeben. Der Bieter verpflichtet sich bei Auftragsvergabe der LPH 5 auch zur Auftragserfüllung der LPH 6-9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeinde Künzell, Kindergarten Zauberwald: Fachplanung Elektrotechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehrenberg
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36115
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).