Ingenieurleistung Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung Neubau KiTa Rotenburg, Ortsteil Braach Referenznummer der Bekanntmachung: Rotenburg_KiTa_Braach-TGA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rotenburg an der Fulda
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gotthold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistung Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung Neubau KiTa Rotenburg, Ortsteil Braach
Ingenieurleistung Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung Neubau KiTa Rotenburg, Ortsteil Braach für alle anfallenden Anlagengruppen.
Ortsteil Braach der Stadt Rotenburg a. d. Fulda am Ortsausgang Richtung Alheim
Die Stadt Rotenburg a. d. Fulda beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Braach. Nach den derzeitigen Bedarfsermittlungen der Stadt Rotenburg a. d. Fulda müssen 5 zusätzliche Gruppen geschaffen werden. Hierbei handelt es sich um 2 Kindergartengruppen sowie drei Kinderkrippengruppen. Nach Abwägung aller äußeren Einflussfaktoren, wie Leistungsfähigkeit der Andienung, Platzbedarf für den Erweiterungsbau, Parkraum für das Personal sowie Eltern, Denkmalschutz und weiteren, hat sich die Stadt zu einem Neubau an einem geeigneten Standort im Ortsteil Braach entschieden. Das Grundstück liegt am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Braach und befindet sich im Besitz der Stadt Rotenburg a. d. Fulda. Ein Gründungsgutachten wurde in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sollen im 1. Quartal 2021 vorliegen. Die Kampfmittelfreiheit wurde beim RP Darmstadt angefragt. Hier liegt noch kein Ergebnis vor. Der Standort verfügt über eine äußerst leistungsfähige Andienung, das Gelände und seine Größe lassen einen ebenerdigen eingeschossigen Neubau zu und genügt somit im Besonderen den Ansprüchen an den Brandschutz, die behindertengerechten, barrierefreien Zugänglichkeiten sowie eine im städtischen Interesse liegende sparsame Realisierbarkeit. Überdies bestehen je nach Planung und Ausführung einfache Möglichkeiten für Erweiterungen. Über das Außengelände können die Erzieher*innen mit den Kindern die Fuldaauen ohne Querung oder Nutzung von befahrenen öffentlichen Straßen erreichen, um entsprechende Lerneinheiten in der Natur durchzuführen und die Bewegung im freien Gelände anzuregen. Durch die unmittelbar angrenzende städtische Bebauung Stadtwerke Rotenburg a. d. Fulda können vorhandene Infrastrukturen teilweise gemeinsam genutzt werden. So soll die Andienung über die vorhandene Zufahrt zu den Gebäuden der Stadtwerke Rotenburg a. d. Fulda erfolgen. Weitere Synergieeffekte im Hinblick auf Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom- und Telekommunikation werden geprüft. Ebenfalls ist die Errichtung eines Nahwärmenetzes denkbar. Sämtliche Bauarten, z. B. Massivbauweise, Holzrahmenbauweise, Metallrahmenbauweise sind zugelassen, solange sie den Anforderungen der Unfallkasse hinsichtlich Lärm-, Wärme- und Arbeitsschutz entsprechen. Das Baugrundstück umfasst eine Fläche von ~ 5 000 m2. Pro Gruppe wird mit einem Raumangebot inkl. der Nebenräume von 220 m2 gerechnet, so dass ein Gesamtraumangebot von ~ 1 100 m2 entstehen soll. Hierbei sind berücksichtigt neben den eigentlichen Gruppen- und Gruppennebenräumen auch Ruhe-, Schlaf- und Spielräume, Pflege- und Sanitärbereiche, Mehrzweckräume z. B. für therapeutische Nutzung, Sport- und Bewegungsraum, Küche und Vorratsraum, Räume für die Kitaleitung sowie für das Personal, Eingangsbereiche und Flure, Hauswirtschaftsraum, Elterncafé, Räume für Elterngespräche, sowie entsprechende Personal WC`s, Abstellräume für Kinderwagen, u.a., sämtlich alle den einschlägigen Vorschriften genügend. Somit bleiben ~ 3 000 m2 für Parkraum und Außengelände. Das direkt am Gebäude anschließende Außengelände soll in die folgenden drei Bereiche gegliedert sein: Außengelände Kindergartenkinder, Außengelände Kinderkrippenkinder und ein gemeinsam genutzter Bereich. Das Gebäude soll in eingeschossiger Bauweise errichtet werden. Um Niveaugleichheit mit den Gebäuden der Stadtwerke und somit Höhenunterschiede zu vermeiden, soll das vorhandene Gelände leicht angehoben werden. Das bereits vorhandene, zusätzliche angrenzende Außengelände (Spiel- und Aufenthaltsbereich) von ~1 000 m2, mit seinem vorhandenen Obstaltholzbaumbestand, welcher im Sommer Schatten spendet, sowie das direkt am Gelände fließende Kleingewässer „Ringbach“, ist für die pädagogische Arbeit von außerordentlicher Bedeutung für die Einrichtung einer Kindertagesstätte und kann überdies zur Außengeländeplanung genutzt werden.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Er kann die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. In der Schlussphase des Verfahrens müssen noch so viele Angebote vorliegen, dass der Wettbewerb gewährleistet ist, sofern ursprünglich eine ausreichende Anzahl von Angeboten oder geeigneten Bietern vorhanden war.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistung Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung Neubau KiTa Rotenburg, Ortsteil Braach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]