Gigabit-Masterplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 014/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gigabit-Masterplanung
Beraterleistung zur Erstellung eines Masterplans für ein zukunftsfähiges Glasfasernetz auf der Grundlage des Musterleistungsbildes der Bundesförderrichtlinie Breitband.
Landkreis Fulda
Die Kommunen des Landkreises Fulda haben jeweils eine Förderung nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (für Beratungsleistungen zur Erstellung eines Masterplans für ein zukunftsfähiges Glasfasernetz) vorläufig bewilligt erhalten. Die Kommunen haben einen öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen, wonach der Landkreis Fulda die Federführung bei der Durchführung des Projektes samt Durchführung des notwendigen Vergabeverfahrens übernimmt.
Der Landkreis Fulda führt daher im Namen der Kommunen im Landkreis Fulda das Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Planungsbüros mit Beratungsleistungen zur Erstellung eines Masterplans für ein zukunftsfähiges Glasfasernetz, das den Anforderungen einer Gigabit-Gesellschaft genügt, durch. Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragten Planungsbüro wird je Kommune ein Vertrag abgeschlossen durch den Landkreis Fulda im Namen der jeweiligen Kommune. Auch die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Landkreis Fulda durchgeführt. Die Netzplanung ist aus netzarchitektonischen Gründen kommunenübergreifend zu erstellen. Die Planungsleistungen haben sich somit auf alle beteiligten Kommunen zu beziehen. Der Auftraggeber beabsichtigt im Landkreis Fulda (Projektgebiet) eine flächendeckende FTTB-Mikrorohrplanung (Netzdetailplanung/Strukturplanung mit passiver Breitbandinfrastruktur) zu beauftragen.
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere „Begleitdokumentation zum Teilnahmewettbewerb„ und „Leistungsbeschreibung“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gigabit-Masterplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).