EU-P 0873-20BV1 Naturstein- und Betonwerksteinarbeiten inkl. Estrich, B-003261 Ganzheitliche Betrachtung Halle A Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0873-20BV1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0873-20BV1 Naturstein- und Betonwerksteinarbeiten inkl. Estrich, B-003261 Ganzheitliche Betrachtung Halle A
Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind Teil der Gesamtmaßnahme „B-002361 Ganzheitliche Betrachtung Halle A“ im T1 des Frankfurter Flughafens.
Die Projektfläche umfasst den Brandbekämpfungsabschnitt 200_E02_BBA01 und befindet sich im T1 im Bereich der Halle A. Dieser erstreckt sich über Teile der Gebäude 200, 203, 208 und 222 und über die Ebenen 01, 02 und 03 sowie dazugehörige Dachfläche.
Im Zuge neuer Anforderungen und Ertüchtigungsmaßnahmen werden bauliche Veränderungen und zum Teil Nutzungsänderungen im Brandbekämpfungsabschnitt 200_E02_BBA01 realisiert.
Zur Herstellung der baulichen Veränderungen sind Bodenbelagsarbeiten in größeren zusammenhängenden und kleineren über den gesamten Projektbereich verteilten Flächen erforderlich.
Ebenso sind im Rahmen von baulichen Veränderungen Anpassungsarbeiten an Natursteinbelagsflächen erforderlich.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 2. Quartal 2021
Ausführungsende: ca. 1. Quartal 2023
In der Ebene E02 ist eine größere Fläche (bauseits von bestehendem Naturstein samt Estrich befreit) neu mit Estrich zu belegen. In Teilen ist die Oberfläche geneigt auszuführen.
Bauseitige Fugen und Trennprofile sind auch schiefwinklig zu berücksichtigen.
Maßgebliche Leistungen mit Grobmengenansätzen:
— ca. 1 000 m2 Betonwerkstein incl. Estrich mit hohen Anforderungen an Belastbarkeit.
— ca. 375 m2 Natursteinarbeiten incl. Estrich mit erhöhtem Aufwand wegen kleinteiligen Anarbeitens.
— ca. 350 m2 Natursteinarbeiten incl. Trockenhohlboden mit erhöhtem Aufwand wegen kleinteiligen Anarbeitens.
Die Leistungen finden zum größeren Teil im öffentlich zugänglichen Bereich statt und sind zum größten Teil in Nachtarbeit zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0873-20BV1, B-002361 — Ganzheitliche Betrachtung Halle A, T1, Naturstein- und Betonwerksteinarbeiten inkl. Estrich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiterstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64331
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“, verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]