Sicherungsleistungen für Angermünde – Stettin PFA 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46477
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsleistungen für Angermünde – Stettin PFA 1
Sicherungsleistungen für Angermünde – Stettin PFA 1
2021/2022:
— 3 844 Std. Sicherungsaufsicht,
— 4 116 Std. Sicherungsposten,
— 26 000 m Feste Absperrung,
— 400 m ATWS o. MW,
— 400 m ATWS MW,
— 400 m ATWS komb. m. Fester Absperrung,
— 4 380 Std Sicherungsleiter,
— 704 Std.Bahnerdungsberechtigter,
— 371 Std. Schaltantragsteller,
— 1 968 Std. Bahnübergangsposten,
— 1 968 Std. Bahnübergangshilfsposten,
— 3 St. mobile Bahnübergangssicherungsanlage.
Signalisierung
2023:
— 3 720 Std. Sicherungsaufsicht,
— 3 720 Std. Sicherungsposten,
— 21 200 m Feste Absperrung,
— 400 m ATWS o. MW,
— 400 m ATWS MW,
— 400 m ATWS komb. m. Fester Absperrung,
— 2 920 Std Sicherungsleiter,
— 704 Std Bahnerdungsberechtigter,
— 371 Std Schaltantragsteller,
— 1 968 Std Bahnübergangsposten,
— 1 968 Std Bahnübergangshilfsposten,
— 2 St. mobile Bahnübergangssicherungsanlage.
Signalisierung
2024/2025:
— 5 400 Std. Sicherungsaufsicht,
— 5 400 Std. Sicherungsposten,
— 20 000 m Feste Absperrung,
— 400 m ATWS o. MW,
— 400 m ATWS MW,
— 400 m ATWS komb. m. Fester Absperrung,
— 4 380 Std Sicherungsleiter,
— 704 Std Bahnerdungsberechtigter,
— 370 Std Schaltantragsteller,
— 1.968 Std Bahnübergangsposten,
— 1 968 Std Bahnübergangshilfsposten,
— 2 St. mobile Bahnübergangssicherungsanlage.
Signalisierung.
Sicherungsleistungen für Angermünde – Stettin PFA 1
Option Jahresscheibe 2023 und Option Beauftragung Jahresscheibe 2024/2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherungsleistungen für Angermünde – Stettin PFA 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf am Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Für die ausgeschriebenen Leistungen liegt derzeit noch keine gesicherte Finanzierung sowie kein Planrecht vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzung zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung vorliegen. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung des Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Aufwandes“.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
— Nur die unter III.1.1) bis III.1.4), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.4), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die Vergabeunterlagen werden gem. I.3) über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Auch Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf dem o.g. Portals eingestellt werden. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Änderungen des Bieters an den vorgegebenen Texten berechtigen den Auftraggeber zum Ausschluss des Angebots.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.