Textile Vollversorgung Krankenhauswäsche 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: Wäsche-2020-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt-Kranichstein
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Textile Vollversorgung Krankenhauswäsche 2021
Textile Vollversorgung mit Krankenhauswäsche, Stationswäsche und Bereichskleidung, Dienstkleidungsversorgung, textile Medizinprodukte, Textilien der Kreisklinik.
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E54522432 zur Verfügung gestellt! Achtung! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
Textile Vollversorgung mit Krankenhauswäsche, Stationswäsche und Bereichskleidung, Dienstkleidungsversorgung, textile Medizinprodukte, Textilien der Kreisklinik.
Ausführungszeit: 1.8.2021-31.7.2024,
Verlängerungsoption: 2 x um 12 Monate
Sicherheiten gem. § 16 Gesamtvertrag
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung, einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche, Schadensersatz sowie Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, auch wegen Überzahlungen, aus unerlaubter Handlung sowie Vertragsstrafen und sonstigen Nebenforderungen hat der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 5 Prozent der Netto-Gesamtsumme für die Vertragslaufzeit von 5 Jahren zu leisten (Sicherheitsleistung). Die Rückgabe der Sicherheit bzw. Auszahlung des Einbehalts kann nach Ablauf der Verjährungsfrist für den jeweiligen Anspruch in der jeweils frei gewordenen Höhe verlangt werden
Vertragsstrafe gemäß § 15 Gesamtvertrag sowie Ziffer 3 Vertragsbedingungen nach HVTG:
Der Auftragnehmer verwirkt eine nach zu bemessende Vertragsstrafe, wenn er:
a) entgegen den vertraglichen Bestimmungen und ungeachtet einer Abmahnung und der Bestimmung einer angemessenen Frist durch die Kreisklinken Darmstadt-Dieburg die jeweils zu erbringende Dienstleistung 1 nicht vertragsgemäß zur Verfügung stellt,
b) entgegen den vertraglichen Bestimmungen und ungeachtet einer Abmahnung und der Bestimmung einer angemessenen Frist durch die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg die geschuldete Dienstleistung 2 nicht vertragsgemäß erbringt,
c) entgegen den vertraglichen Bestimmungen und ungeachtet einer Abmahnung und der Bestimmung einer angemessenen Frist durch die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg die geschuldete Dienstleistung 3 nicht vertragsgemäß erbringt,
d) entgegen den vertraglichen Bestimmungen die vereinbarten Durchführungsbestimmungen nicht einhält,
e) entgegen den vertraglichen Bestimmungen die Vorschriften zur Hygiene- und Gütesicherung nicht einhält,
f) entgegen den vertraglichen Bestimmungen die MTS nicht nach der 11-ten registrierten Aufbereitung aussortiert, registriert und vernichtet,
g) eine andere Leistung ungeachtet einer Abmahnung und Bestimmung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung durch die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg nicht erbringt,
h) entgegen den vertraglichen Bestimmungen den Versicherungsschutz ungeachtet einer Abmahnung und Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe durch die Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg nicht oder nicht gehörig nachweist,
i) entgegen den vertraglichen Bestimmungen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verwertet oder anderen mitteilt,
j) schuldhaft gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung verstößt.
Die Summe aller Vertragsstrafen wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Verlängerungsoption: 2 x um 12 Monate
Die Einzelfristen, Sicherheiten und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
Achtung: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Textile Vollversorgung Krankenhauswäsche 2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Miltenberg
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63897
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Punkt II.1.5) und II.2.6)
Wir bitten die aktuellen Regelungen zum MwSt.-Satz zu beachten.
Eine kostenlose Vorabansicht der Vergabeunterlagen ist ohne Registrierung unter dem Link www.subreport.de/E54522432 möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB:
Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.
Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebots (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]