Freianlagenplanung Lph 1-9 für den Umbau, Sanierung und Erweiterung der Astrid-Lindgren-Schule in Weiterstadt-Braundshardt in Holzmodulbauweise Referenznummer der Bekanntmachung: 23-2/20012278/A20/AA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung Lph 1-9 für den Umbau, Sanierung und Erweiterung der Astrid-Lindgren-Schule in Weiterstadt-Braundshardt in Holzmodulbauweise
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg plant aufgrund der gestiegenen Anforderungen aus Ganztagsangebot und Inklusion die Astrid-Lindgren-Schule am Standort entsprechend den Schulbauleitlinien des Landkreises Darmstadt-Dieburg als inklusive Ganztagsschule umzubauen, zu sanieren und mit einem Holzmodulbau zu erweitern.
Mit diesem Vergabeverfahren soll ein Freianlagenplaner gefunden werden, der zeitnah die erforderlichen Planungsleistungen (siehe II.2.4) erbringen kann.
Lindenstraße 2
Weiterstadt-Braunshardt
Die Astrid-Lindgren-Schule in Weiterstadt- Braunshardt ist eine 3-zügige Grundschule mit Ganztagsangebot. Aktuell besuchen ca. 280 Schüler/innen die Grundschule, die sehr zentral im Ortskern liegt. Die Haupterschließung erfolgt über die Lindenstraße.
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen aus Ganztagsangebot und Inklusion soll die Astrid-Lindgren-Schule am Standort entsprechend den Schulbauleitlinien des Landkreises Darmstadt-Dieburg als inklusive Ganztagsschule umgebaut, saniert und erweitert werden.
Die Außenanlagen sollen entsprechend den Leitlinien für Außenanlagen hergerichtet und neu gestaltet werden. Neben einem Pausenhof von ca. 1 500 m2 müssen u.a. ein Wirtschaftshof, PKW-Stellplätze, Fahrrad- / Rollerstellplätze hergestellt werden. Es wird besonderer Wert auf eine kindgerechte und differenziert gestaltete Außenanlage gelegt. Auf eine barrierefreie Erschließung ist zu achten.
Der Schulhof ist so zu gestalten, dass die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder in den Pausen und freien Zeiten berücksichtigt werden. Es muss also Flächen geben, die einerseits bewegungsorientiertes Spielen und Toben ermöglichen, andererseits soll es Zonen der Ruhe und „im Grünen“ geben.
Möglichst vielfältige Kontakte zwischen Innen und Außen erleichtern die Einbeziehung von Außenräumen in den Unterricht, weshalb inhaltliches, architektonisches und freiraumplanerisches Konzept eng ineinandergreifen müssen. Treffpunkte und Aufenthaltsbereiche sind so zu konzipieren, dass Schülerinnen und Schüler sowohl geschützte Bereiche für kleinere Gruppen nutzen können, als auch Areale, in denen die Schulgemeinschaft als Ganzes zusammen kommen kann. Gleiches gilt für das Schulpersonal.
Auf ausreichende sonnen- und regengeschützte Außenbereiche ist zu achten. Zur Aufbewahrung der Außenspielgeräte sind geeignete Räumlichkeiten vorzusehen. Sie sollten von außen zugänglich sein.
Anrechenbare Kosten:
KG 500 2 000,00 m2 x [Betrag gelöscht] EUR / m2 [Betrag gelöscht] EUR .
Als zeitliche Meilensteine sind der
— Planungsbeginn 02/2021,
— Baubeginn Gebäude 06/2022,
— Baubeginn Freianlagen 02/2023,
— Beginn der Phase der Inbetriebnahme 06/2023,
— Fertigstellungstermin Gebäude und Freianlagen 08/2023 und
— Pflanzungen 10/2023 vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagenplanung Lph 1-9 für den Umbau, Sanierung und Erweiterung der Astrid-Lindgren-Schule in Weiterstadt-Braundshardt in Holzmodulbauweise
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Bewerbungen von Bietergemeinschaften und / oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen.
— Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) in Form eines Scans vorzulegen. Das Original ist auf Anforderung nachzureichen.
Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
— Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) in Form eines Scans vorzulegen. Das Original ist auf Anforderung nachzureichen.
— Möchte der Bewerber Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen zu benennen (Formblatt zum Teilnahmeantrag). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
— Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der NUs nachzuweisen.
— Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
— Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue, Mindestentgelt und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 4 Abs. 1 bis 3, § 6 und § 8 Abs. 2 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
— Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.subreport.de/E58674555 heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar.
— Es werden nur Bewerbungen mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen.
— Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
— Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden!
— Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 1.10.2020 per E-Mail an [removed] oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]