Bauüberwachung, Teilerneuerung Stellwerk Aulendorf und Bad Schussenried Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI36578
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung, Teilerneuerung Stellwerk Aulendorf und Bad Schussenried
Stuttgart
Bauüberwachung, Teilerneuerung Stellwerk Aulendorf und Bad Schussenried:
— Los 1 Bauüberwachung Leit- und Sicherungstechnik,
— Los 2 Bauüberwachung Elektrotechnik Telekommunikation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oschatz
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04758
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Bauüberwachung, Teilerneuerung Stellwerk Aulendorf und Bad Schussenried.
— Los 1 Bauüberwachung Leit- und Sicherungstechnik,
— Los 2 Bauüberwachung Elektrotechnik Telekommunikation.
Ort: Oschatz
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Nachtrag 1 Bauüberwachung Telekommunikation im Zeitraum 03-04/2021
Die Mitarbeiter des AN sind in den Betren enthalten. Änderungen der Betra werden durch die Betra-Stelle nicht zugelassen. Ein Wechsel des Personals ist so nicht möglich. Der AN ist in das Projekt eingearbeitet, mit den Gegebenheiten vor Ort bestens vertraut und in den Betren verankert. Eine Änderung der Betren ist nicht möglich. Die Bindung sowie die Einarbeitung eines neuen AN hätte einen Zeitanspruch zufolge, welcher die termingerechte Realisierung des Projektes gefährden würde.