Leasingfahrzeuge Regierungspräsidien Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0126
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 6939-0
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasingfahrzeuge Regierungspräsidien
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Leasing-Dienstfahrzeugen für die hessischen Regierungspräsidien.
Kompaktklasse / Untere Mittelklasse, Diesel, Kombi/Lim 5/4-türig
Leasing von 83 Fahrzeugen Kombis und Limousinen der Kompaktklasse/unteren Mittelklasse. Hiervon 53 Fahrzeuge über 12 Monate und 30 Fahrzeuge über 24 Monate
— Ökologisch nachhaltige Produkte.
Reifenservice (Radwechsel und Reifeneinlagerung)
Kompaktklasse / Untere Mittelklasse, Benzin, Kombi/Lim 5/4-türig
Leasing von 15 Fahrzeugen – Kombis und Limousinen – der Kompaktklasse / unteren Mittelklasse über 12 Monate.
— Ökologisch nachhaltige Produkte.
Reifenservice (Radwechsel und Reifeneinlagerung)
Mittelklasse, Diesel, Kombi, 5/4-türig
Leasing von 23 Fahrzeugen Kombis und Limousinen der Mittelklasse. Hiervon 22 Fahrzeuge über 12 Monate und 1 Fahrzeug über 24 Monate.
— Ökologisch nachhaltige Produkte.
Reifenservice (Radwechsel und Reifeneinlagerung)
Van, Diesel, 8/9- Sitzer, 5-türig,
Leasing von 2 Fahrzeugen (8/9-Sitzer Vans) über 12 Monate.
— Ökologisch nachhaltige Produkte.
Reifenservice (Radwechsel und Reifeneinlagerung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung bezüglich des Nichtvorliegens einer Vergabesperre beizulegen.
— eine Liste mit geeigneten Referenzen der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Art und Umfang, Erbringungszeitpunkt, Angabe des Werts, öffentlicher oder privater Empfänger mit den jeweiligen Kontaktdaten (Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über vergabe.hessen.de einzureichen – eine Abgabe via Mail genügt nicht!
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt und können von der Vergabeplattform des Landes Hessen unter www.vergabe.hessen.de kostenfrei heruntergeladen werden.
Bei Lieferverzögerung stellt der Auftragnehmer ein zumindest gleichwertiges Fahrzeug zu den Bedingungen der Ausschreibung zur Verfügung. Erfolgt dies nicht, so hat er dem Auftraggeber die hierbei entstehenden Mehraufwendungen (z. B. entstehende Mehraufwendungen durch Verlängerung eines bereits abzulösenden Leasingvertrages oder Mietkosten für ein entsprechend vergleichbares Fahrzeug) zu erstatten.
Mit dem Angebot sind weiter einzureichen:
— Erklärung Unternehmensdaten,
— Musterleasingvertrag,
— Liste „Sonderausstattungen“.
Die Entfernung zur nächstgelegenen Kundendienstwerkstatt darf nicht mehr als 25 km im Umkreis zur abrufenden Dienststelle betragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 6939-0
Fax: [removed]