Datenmanagementsysteme mit Speicherinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: OV 44097/20-paw
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://dwd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Datenmanagementsysteme mit Speicherinfrastruktur
Ersatz der im Kontext der numerischen Wettervorhersage (NWV) genutzten Datenserversysteme des DWD und des ZGeoBw. Diese müssen in der Lage sein, die in der NWV aufgrund der für 2020 geplanten Leistungssteigerung des Hochleistungsrechners (HPC) wachsende Datenmengen zu verarbeiten (Phase1).
Für den HPC ist für 2022 eine weitere Leistungssteigerung vorgesehen. Um auch die hiermit verbundene Erhöhung der anfallenden Datenmengen verarbeiten zu können, soll auch die Leistungsfähigkeit der hier ausgeschriebenen Systeme 2022 entsprechend erweitert werden (Phase 2)
Hauptort der Ausführung ist Offenbach am Main und Ludwigshafen
Gegenstand der Beschaffung sind die Lieferung und Installation von Hardware, Betriebssystemen und Basissoftware mit der zugehörigen Wartung und Softwarepflege, Unterstützungsleistung und Testmöglichkeiten für 3 Datenserversysteme an den Standorten Offenbach, Ludwigshafen und Euskirchen, jeweils mit Anschluss an die vorhandene Infrastruktur. Die Serviceleistungen müssen für die Dauer von 42 Monaten nach erfolgreicher Demonstration der Betriebsbereitschaft erbracht werden. Für die Erweiterungen in Phase 2 sind optionale Komponenten anzubieten, die ebenfalls an den 3 genannten Standorten, möglicherweise auch einem weiteren Standort bei Berlin installiert und betrieben werden sollen. Bei dem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um einen Ratenkauf. Auch für Wartung und Softwarepflege erfolgt die Zahlung in Raten.
Fachgerechte Entsorgung der Altsysteme
In Phase 2 ist die Erweiterung der Datenserversysteme auch um optionale Komponenten an allen 3 Standorten, möglicherweise an einem weiteren Standort bei Berlin vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Datenmanagementsysteme mit Speicherinfrastruktur
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter V 2.4) angegebenenen Auftragswerte werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers sowie der weiteren Bieter nicht bekannt gegeben. Daher wird der fiktive WErt Euro 0,01 eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Unternehmen haben gemäß § 97 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotrsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3, Br. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nrt. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt die Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Übermittlung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Stelle, an die sich der Bewerber zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (§ 156 GWB) kann der Aufforderung zur Angebortsabgabe entnommen werden.