Pyrgeometer Referenznummer der Bekanntmachung: OV 40156/20-PAW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://dwd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pyrgeometer
Ausstattung von 42 Stationen im Messnetz des Deutschen Wetterdienst mit Pyrgeometern inklusive passender Lüfter zur Messung der langwelligen atmosphärischen Gegenstrahlung. Die Geräte sollen (incl. Kreislaufgeräten) innerhalb von 3 Jahren ab 2021 geliefert werden.
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung von Pyrgeometern inklusive Lüfter zur Messung der langwelligen atmosphärischen Gegenstrahlung. Die Installation, Kalibierung und Pflege der Geräte an den 42 Strahlungsstationen erfolgt durch den Deutschern Wetterdienst selbst. Die Beschaffung soll in drei Lieferungen auf 3 Jahre verteilt erfolgen und die Möglichkeit einer optionalen vierten Lieferung beinhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pyrgeometer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: XH Delft
NUTS-Code: NL333 Delft en Westland
Postleitzahl: 2628
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter V 2.4) angegebenenen Auftragswerte werden zur Wahrung der Betriebs- und GEschäftsgeheimnisses des Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wird der fiktive Wert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Unternehmen haben gemäß § 97 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotrsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3, Br. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innernhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nrt. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt die Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Übermittlung der Information durch den öffenltichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Stelle, an die sich der Bewerber zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (§ 156 GWB) kann der Aufforderung zur Angbortsabgabe entnommen werden.