Gewerbsmaeßiger Rundholztransport Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0094
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 053-133750)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 6939-0
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewerbsmaeßiger Rundholztransport
Gewerbsmäßiger Rundholztransport.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Rahmenvereinbarung für den gewerblichen Rundholztransport vom jeweiligen Waldort (gerückte Polter an der Waldstraße) an definierte Zielorte außerhalb des Waldes (in der Regel Sägewerke)
Während der Mindestvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung (hier: 4.5.2021 bis 30.10.2021) sind ca. 50 000 Erntefestmeter o.R. Rundholz zu transportieren.
Rahmenvereinbarung für den gewerblichen Rundholztransport vom jeweiligen Waldort (gerückte Polter an der Waldstraße) an definierte Zielorte außerhalb des Waldes (in der Regel Sägewerke) Während der Mindestvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung (hier: 1.6.2021 bis 30.11.2021) sind ca. 50 000 Erntefestmeter o. R. Rundholz zu transportieren.
Die Mindestvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 4.5.2021 und endet am 30.10.2021.
Es besteht die Option der Verlängerung um jeweils weitere 6 Monate, wenn die Rahmenvereinbarung nicht 1 Monat vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal vier Jahre und endet spätestens am 30.4.2025. Das auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung zu vergebende Auftragsvolumen kann sich auf bis zu 200 000 Erntefestmeter o.R. je Vertragsjahr (hier: 01.05. bis 30.04. Folgejahr) ausweiten.
Die Mindestvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.6.2021 und endet am 30.11.2021. Es besteht die Option der Verlängerung um jeweils weitere 6 Monate, wenn die Rahmenvereinbarung nicht 1 Monat vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre und endet spätestens am 31.5.2025. Das auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung zu vergebende Auftragsvolumen kann sich auf bis zu 200 000 Erntefestmeter o. R. je Vertragsjahr (hier: 1.6. bis 31.5. Folgejahr) ausweiten.