Beschaffung von WebEx als Cloudlösung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0024

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1781c298b5d-207b025cc10ababd
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de/NetServer
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von WebEx als Cloudlösung

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0024
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es soll für die hessische Landesverwaltung eine cloudbasierte „Collaboration“ Lösung auf Basis von Cisco WebEx Teams beschafft werden. Diese soll innerhalb eines Proof of Concepts (PoC) betrachtet werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Mainzer Straße 29

65185 Wiesbaden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es soll für die hessische Landesverwaltung eine cloudbasierte „Collaboration“ Lösung auf Basis von Cisco WebEx Teams bereitgestellt werden. Diese soll innerhalb eines Proof of Concepts (PoC) betrachtet werden.

Diese Lösung soll aktuell unter anderem die folgenden Funktionen bereitstellen:

— Präsenzinformation (Statusanzeige und Kontakteliste),

— Instant Messaging (Austauschen von Kurznachrichten),

— Audio Video (Führen von ad hoc Video- und Audiokonferenzen vom Desktopar-beitsplatz aus),

— Outlook Integration (Erstellen von Termineinladungen für Videokonferenzen aus Outlook heraus),

— Präsentation Sharing (Teilen von PowerPoint-Präsentationen während einer Videokonferenz),

— Desktop-/Anwendungssharing (Teilen des Desktops- und der Anwendungen (nur Sichtfunktion)).

Weitere Funktionen (z. B. die Nutzung eines virtuellen Whiteboards):

In dem betrachteten Szenario geht es um die Anbindung von lokal installierten Cisco WebEx Clients an die, durch einen Cloud-Reseller angebotene, Cisco WebEx Cloud.

Ziel des PoC ist es, zu prüfen, in wie weit es möglich ist, mit Cisco WebEx-Konferenzen, Chat, Audio- und Video mit Unternehmen und föderierten Partnern durchzuführen, welche ebenfalls über Cisco WebEx Teams verfügen. Ebenfalls sollen externe Personen ohne Client per E-Mail zu WebEx-Konferenzen (Teilnahme per Browser) eingeladen werden können. Des Weiteren muss es möglich sein, an den Konferenzen auch über die aktuell bestehende Cisco onPremise Infrastruktur (CMS usw.) teilzunehmen. Ein weiterer Punkt, der hier abgebildet sein muss, ist eine gegenseitige Einladung und Teilnahme an Microsoft Teams Konferenzen bzw. die Teilnahme an WebEx Konferenzen mit Microsoft Teams Clients.

Es wird ein Bedarf in Höhe von ca. 13 500 Anwender/Nutzer erwartet. Dabei handelt es sich um den geschätzten Bedarf. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers über diese Menge.

Technische Leistungsbeschreibung:

Zurzeit sind die einzelnen Dienststellen des Landes Hessen aus Sicherheitsgründen untereinander durch Firewalls getrennt. Damit soll sichergestellt werden, dass ungewollte Kommunikation unterbunden und nur gewollte Kommunikation ermöglicht wird. Dadurch werden die Angriffsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Dies führt dazu, dass die Dienststellen zum großen Teil nicht direkt miteinander kommunizieren können. Zukünftig soll eine Kommunikation zwischen unterschiedlichen Dienststellen mit dem Zweck der WebEx-Kommunikation über die ausgeschriebene Cloud-Plattform möglich sein.

Jede Dienststelle ist über die zentrale Internet-Infrastruktur der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung an das Internet angebunden.

Die gesamte zentrale Netzinfrastruktur inkl. Firewall, DNS (extern/intern) usw. wird durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung betrieben.

Externe Mail Relay Server werden nicht durch das Land Hessen betrieben oder angeboten. Somit ist ein Versand von Einladungen per E-Mail oder für SelfService Tätigkeiten (bspw. Passwortreset) aus der Cloud Umgebung über die zentrale Mail-Plattform des Landes Hessen nicht möglich. Dies muss durch den Auftragnehmer bereitgestellt werden.

Um die Wiedererkennbarkeit für die Anwender zu gewährleisten, muss die Anmeldung der Anwender mit den jeweiligen E-Mail-Adressen gleichgestellt umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass die Mailadressen und Session Initiation Protocol (SIP) Adressen identisch sein müssen. Da das Land Hessen nicht nur eine Mail Domäne bereitstellt, sondern für die Ministerien und deren Dienststellen eigene Mail SUB-Domänen vorsieht, beläuft sich die Anzahl dieser Mail Domänen auf aktuell ca. 1.000 Stück. Die Maildomänen können einen mehrstelligen Subdomänen Aufbau enthalten (bspw. Subdomäne(1).Subdomäne(n).hessen.de). Mail Domänen müssen wie einzelne Kunden (Mandanten) betrachtet werden. Eine zentrale Administration aller Mandanten muss ebenso möglich sein wie eine auf Mandantenbasis delegierte Administration.

Eine Kommunikation zwischen den Mandanten (Dienststellen) muss gewährleistet sein.

Der Übergabepunkt des Landes Hessen liegt zwischen dem Internetübergang des Landes Hessen und dem jeweiligen ISP (Punkt 1). Danach sind die beauftragten ISPs des Landes Hessen, bzw. die des Cloud Anbieters verantwortlich für die Kommunikationswege (Punkt 2). Ab dem Übergabepunkt zwischen dem ISP und dem Internetübergang der Cloud Umgebung (Punkt 3) liegt die Verantwortung im Bereich des Cloud Anbieters.

Datenschutz:

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSG-VO durchzuführen (für den Hauptservice und alle darüberhinausgehenden Vorleisterservices) und bestätigt dies mit der Übersendung eines passenden Vertrages zur Auftragsverarbeitung mit dem Angebot.

Es sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik, wie in der DSGVO beschrieben, zu ergreifen, um die zu verarbeitenden Daten nach BSI Schutzbedarf normal oder höher zu schützen. Die Maßnahmen sind in einer geeigneten Form nachzuweisen und als Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrages aufzuführen.

Die zentralen Cloud Services dürfen nur aus Rechenzentren angeboten werden, die physikalisch innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (ausgenommen Großbritannien) stehen und betrieben werden. Administrative Zugriffe dürfen nur nach Absprache aus Ländern außerhalb des EWR erfolgen (Bspw. USA und Großbritannien) und auch nur solange über diesen Zugriff ein Abwandern von Daten ausgeschlossen ist.

Sicherheit:

Es wird ein Sicherheitskonzept, welches an den Vorgaben von ISO 27001 orientiert ist, vorausgesetzt. Aus diesem muss eindeutig hervorgehen, welche organisatorischen, technischen und infrastrukturellen Bereiche Gegenstand des Sicherheitskonzeptes – speziell der Cloud-Infrastruktur – sind.

Alle Verbindungen zwischen der Infrastruktur und den Clients beim Auftraggeber müssen verschlüsselt sein. Hierbei sind ausschließlich verschlüsselte Verbindungen (TLS Versionen und Cyphersuites), die dem aktuellen Stand der Technik und den Vorgaben des BSI entsprechen, zu verwenden.

Es muss ein formal definiertes ISMS für die bereitgestellten Cloud-Ressourcen existieren, das nach ISO 27001 zertifiziert ist.

Dokumentation und Support:

Es muss ein Betriebshandbuch vorhanden sein, das mindestens folgende Informationen enthält/führt:

— Installationsanweisungen,

— Hardwarebeschreibungen,

— Administrationsvorgaben,

— Backup und Restore,

— Störungsmanagement (inkl. Prozessbeschreibung),

— Änderungsmanagement (inkl. Prozessbeschreibung),

— und weitere zum Betrieb notwendige Einträge.

Dem Auftraggeber ist eine kostenfreie deutschsprachige Hotline 7 x 24 mit einer erreichbaren E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer aus dem deutschen Festnetz (zum Ortstarif oder FreeCall (0800)) bereitzustellen. Anfragen per E-Mail sind – soweit nicht abweichend vereinbart – bis zum Ende des nächsten Arbeitstages zu beantworten.

Alle Serviceprozesse müssen mindestens nach ITIL V3 ausgerichtet und umgesetzt sein.

Verfügbarkeit

Die Cloud-Services müssen eine technische Verfügbarkeit von mindestens 99,5 % pro Monat aufweisen.

Lizenzbestimmungen

Der Auftragnehmer muss mit seinem Angebot die Lizenzbestimmungen (EULA) des Herstellers vorlegen.

Weitere Anforderungen im Detail sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Datei „Leistungsbeschreibung“).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2021
Ende: 30/09/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.

Art: Der Bieter weist nach, dass er ein webbasiertes Benutzerportal für die Administration von Benutzern mit unterschiedlichen Mandanten selbstständig betreiben kann. Hierbei muss das Portal wie folgt aufgebaut sein:

— Reseller (z. B. HZD für Land Hessen):

—— Mandant (z. B. Dienststelle):

——— Anwender:

Dabei muss es möglich sein, dass die jeweiligen Mandanten eigenständige Administratoren erhalten, die ihren Mandanten vollumfänglich verwalten können.

Dies beinhaltet bspw. die Anlage der Anwenderkonten, die Zuweisung der jeweiligen Kommunikationsprodukte und die Löschung von Anwenderkonten.

Umfang: mindestens 3 000 aktive Anwenderkonten im Portal.

(Datei „Referenzen“ auf der Vergabeplattform).

In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, (GVBl. S. 354) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/05/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/07/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/05/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.

Erklärung zum Ausschluss wegen schweren Verfehlungen:

Der Bieter (jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft) sowie seine Unterauftragnehmer haben die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 23. Oktober 2020 (StAnz 48/2020 S. 1216) ausgefüllt mit ihren Angeboten einzureichen.

Bei elektronischem Versand ist die Verpflichtungserklärung auch ohne Unterschrift rechtsgültig.

Die Vergabestelle wird für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter und seinen Unterauftragnehmern eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der zentralen Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vornehmen. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.

(Datei „Erklaerung_Vergabesperre“):

Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB:

Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.

Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.

(Datei „Eigenerklaerung_Par_123_GWB“):

Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB:

Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.

Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.

(Datei „Eigenerklaerung_Par_124_GWB“):

Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB (Einleitung, Antrag):

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/04/2021

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