Webinare im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU 2021, 2. Tranche Referenznummer der Bekanntmachung: 414-12.1-2021/2WEB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Webinare im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU 2021, 2. Tranche
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Durch die Webinare sollen den Teilnehmern gesicherte Erkenntnisse über Auslandsmärkte hinsichtlich der Themenschwerpunkte Marktentwicklung, Geschäftsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen vermittelt werden. Die dargebotenen Informationen dienen zur Sondierung der Chancen und Risiken und zur Vorbereitungen eines Auslandsengagements im Zielmarkt. Landes- und fachkundige Experten aus Deutschland und dem Zielland referieren zu diesem Zweck über landesspezifische sowie branchen- bzw. themenspezifische Fragestellungen zu dem Markt und dem Markteinstieg.
Kasachstan
Webinar für deutsche Unternehmen zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen im Bereich Hafenwirtschaft, Transport, Logistik.
— Zielland: Kasachstan,
— Branchenschwerpunkt / Ziel:Nachhaltige Mobilität / Verkehrs- und ÖPNV Lösungen / Logistik,
— möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): digital,
— Zeitraum: 2021.
Die im Leitfaden beschreibenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Australien
Webinar für deutsche Unternehmen zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen im Bereich Smart City.
— Zielland: Australien,
— Branchenschwerpunkt/Ziel: Smart City,
— Möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): digital,
— Zeitraum: 2021.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Myanmar
Webinar für deutsche Unternehmen zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen im Bereich Tourismusberatung und Hotellerieausstattung.
— Zielland: Myanmar,
— Branchenschwerpunkt / Ziel: Planung / Consulting / Touristikdienstleistungen / Bauwirtschaft,
— möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): digital,
— Zeitraum: 2021.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Philippinen
Webinar für deutsche Unternehmen zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen für Verpackungs- und Lebensmittelmaschinen.
— Zielland: Philippinen,
— Branchenschwerpunkt / Ziel: Maschinen- und Anlagenbau,
— möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): digital,
— Zeitraum: 2021.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
VR China
Webinar für deutsche Unternehmen zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen aus dem Bereich der Freizeitwirtschaft, u.a. auch Pferdesportartikel, Pferdepflege und -zucht, Trainingsanbieter.
— Zielland: VR China,
— Branchenschwerpunkt / Ziel: Sonstige Konsumgüter / Freizeitwirtschaft,
— möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): digital,
— Zeitraum: 2021.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Paraguay
Webinar für deutsche Unternehmen zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen im Bereich Automobil, Transport, Logistik, Alternative Antriebe.
— Zielland: Paraguay,
— Branchenschwerpunkt/Ziel: Nachhaltige Mobilität / Verkehrs- und ÖPNV Lösungen / Logistik
— möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): digital,
— Zeitraum: 2021.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Ruanda
Webinar für deutsche Unternehmen zu Marktentwicklung, Rahmenbedingungen und Geschäftschancen im Bereich Digital Services für die Gesundheitswirtschaft.
— Zielland: Ruanda,
— Branchenschwerpunkt/Ziel: Gesundheitswirtschaft / Medizintechnik / Pharmaindustrie,
— möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): digital,
— Zeitraum: 2021.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kasachstan
Ort: Almaty
NUTS-Code: KZ Kazakhstan
Land: Kasachstan
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Australien
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Myanmar
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Philippinen
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VR China
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Paraguay
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ruanda
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126 b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: WEB_NrLos_NameFirma.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
— der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.