Markterkundungen im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU 2021, 2. Tranche Referenznummer der Bekanntmachung: 414-12.1-2021/2MEK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://Bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundungen im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU 2021, 2. Tranche
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Die Markterkundungsreise ist eine Unternehmerreise in ein bestimmtes Zielland (insbesondere Schwellen- und Entwicklungsländer) zu einem bestimmten Thema/Branche (z. B. Bauwirtschaft in der Türkei). Zentrales Element ist eine Informations- und Schulungsveranstaltung für die teilnehmenden deutschen Unternehmen, in welcher lokale und deutsche Experten Primärinformationen für den Marktzugang darlegen, z. B. politische und rechtliche Rahmenbedingungen, konkrete Marktchancen und Marktentwicklungen, Einfuhrbestimmungen, Normen, Steuern etc.. Hinzu kommen Kontakte mit lokalen Multiplikatoren, Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Geschäftspartnern sowie Standort- und Projektbesichtigungen. Vor der Reise werden Zielmarktanalysen mit umfassenden Informationen über Branche und Markt erarbeitet, die den Teilnehmern zur Verfügung gestellt und veröffentlich werden.
Russland
Markterkundung für deutsche Unternehmen aus der Games- und App-Branche:
— Zielland: Russland,
— Branchenschwerpunkt/Ziel: Kreativwirtschaft,
— Möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): Moskau und weiteren passenden regionalen Standort,
— Zeitraum: 2021.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Mongolei
Markterkundung für deutsche Unternehmen im Bereich Bergbau / Rohstoffe:
— Zielland: Mongolei,
— Branchenschwerpunkt/Ziel: Bergbau / Rohstoffe,
— Möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): Ulaanbaatar,
— Zeitraum: 2021.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Äthiopien, Kenia
Markterkundung für deutsche Unternehmen im Bereich Drohnentechnologie:
— Zielland: Äthiopien, Kenia,
— Branchenschwerpunkt/Ziel: Luftfahrtindustrie,
— Möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): offen
— Zeitraum: 2021.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Botsuana
Markterkundung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Berufsbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Lieferung von Lehr- und Lernmaterialien, Ausstattung für technisches Training
— Zielland: Botsuana,
— Branchenschwerpunkt/Ziel: Aus- und Weiterbildung (Produkte und — Dienstleistungen),
— Möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): offen,
— Zeitraum: 3. Quartal 2021.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Namibia
Markterkundung für deutsche Unternehmen im Bereich IT-Sicherheit
— Zielland: Namibia,
— Branchenschwerpunkt/Ziel: Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen,
— Möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): offen,
— Zeitraum: 2021.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Tansania, Uganda
Markterkundung für deutsche Hersteller von Pumptechnologien, Armaturen, Wassermessung, Wasseraufbereitung, Abwassertechnologien, — Wasserressourcenmanagement inklusiv Monitoring:
— Zielland: Tansania, Uganda,
— Branchenschwerpunkt/Ziel: Wasserwirtschaft,
— Möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): Dar es Salaam und Kampala,
— Zeitraum: 2021.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Russland
Ort: Moskau
NUTS-Code: RU Russia
Land: Rußland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mongolei
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Äthiopien, Kenia
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Botsuana
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Namibia
Ort: Houghton
NUTS-Code: ZA South Africa
Land: Südafrika
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tansania, Uganda
Ort: Nairobi
NUTS-Code: KE Kenya
Land: Kenia
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: MEK_NrLos_NameFirma
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
— der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.