BIM — Fehmarnsundquerung: Erstellung Baugrundgutachten + Bohrüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48978
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM — Fehmarnsundquerung: Erstellung Baugrundgutachten + Bohrüberwachung
BIM — Fehmarnsundquerung: Erstellung Baugrundgutachten + Bohrüberwachung
Ostholstein
— Erstellung Baugrundgutachten,
— Erstellung von Gründungsgutachten,
— Wasserseitige und landseitige Bohrüberwachung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM — Fehmarnsundquerung: Erstellung Baugrundgutachten + Bohrüberwachung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ostholstein
— Erstellung Baugrundgutachten,
— Erstellung von Gründungsgutachten,
— Wasserseitige und landseitige Bohrüberwachung.
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
NT 1 Chemischen Analysen, Gestellung umweltkundiger Baubegleitung
Im Zuge des naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für eine erweiterte Baugrunduntersuchung für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird von der Unteren Bodenschutzbehörde eine umweltkundliche Baubegleitung (UBB), die die Beachtung des vorsorgenden Bodenschutzes kontrolliert und regelmäßig berichtet, sowie ein Maßnahmekonzept zum vorsorgenden Bodenschutz gefordert. Zudem werden chemische Analysen von Mischproben gemäß GÜBAK notwendig.
Die oben genannte Änderung des Vertrages resultiert aus einer Auflage aus dem naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die Durchführung der chemischen Analysen sollte durch ein Labor ausgeführt werde, welches nach Vertragsabschluss diese Leitung nicht mehr ausführen kann.