Bereitstellung Digitaler Planungsordner Referenznummer der Bekanntmachung: 20FE45759
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung Digitaler Planungsordner
Infrastrukturprojekte heutiger Ausprägung durchlaufen einen oft langwierigen Planungs- und Genehmigungsprozess.
Während der gesamten Verfahrensprozesskette von der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung über die Antragsunterlage, der Durchführung von Deckblatt-/Planänderungsverfahren, der Unterstützung der Bearbeitung von Einwendungen und Stellungnahmen, der Begleitung von Erörterungsterminen bis hin zur Abbildung der Beschlussfassung ist der Einsatz digitaler Unterlagen als zeitgemäße Präsentation und Publikation von Infrastrukturprojekten etabliert und seit Jahren in der Anwendung, dazu ist die Bereitstellung digitaler Planungsordner notwendig.
Bundesrepublik Deutschland
Infrastrukturprojekte heutiger Ausprägung durchlaufen einen oft langwierigen Planungs- und Genehmigungsprozess. Während der gesamten Verfahrensprozesskette von der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung über die Antragsunterlage, der Durchführung von Deckblatt-/Planänderungsverfahren, der Unterstützung der Bearbeitung von Einwendungen und Stellungnahmen, der Begleitung von Erörterungsterminen bis hin zur Abbildung der Beschlussfassung ist der Einsatz digitaler Unterlagen als zeitgemäße Präsentation und Publikation von Infrastrukturprojekten etabliert und seit Jahren in der Anwendung. Durch die Qualität der zur Anwendung kommenden Werkzeuge und Funktionalitäten ist damit auch ein Imagewandel verbunden, der insbesondere durch die gesetzliche Grundlage der § 25 und § 27a VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) den Antragsteller bezüglich der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit herausfordert.
Grundlage jeder dieser Verfahrensstände bildet der Digitale Planungsordner mit den für diesen Verfahrensschritt erforderlichen Unterlagen und Inhalten sowie der zugehörigen Lösung. Zusätzliche Leistungskomponenten für den jeweiligen Bedarf sollen die Leistungsfähigkeit erweitern und die Anwendung individuell unterstützen.
Dabei wird stets eine an der Aufgabenstellung orientierte leistungsfähige Lösung in Kombination mit zugehöriger Dienstleistung benötigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereitstellung Digitaler Planungsordner
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50678
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig. Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [removed]) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zuerteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.