Ersatzneubau der Rheinstraßenbrücke in Darmstadt Referenznummer der Bekanntmachung: Stadt Darmstadt - Rheinstraßenbrücke 2021
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.darmstadt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64285
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.heagmobilo.de
Ja, auf Basis einer Bau- und Finanzierungsvereinbarung mit der HEAG mobilo GmbH.
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau der Rheinstraßenbrücke in Darmstadt
Mit dem Ersatzneubau der Straßenüberführung B 26 - Rheinstraße - in Darmstadt über die Bahnanlagen der Strecke 3601 Frankfurt - bzw. Heidelberg und der Bahnhofsgleise wird die bestehende Straßenüberführung durch eine neue Brücke ersetzt. Zeitgleich mit der Brückenmaßnahme wird die Rheinstraße inklusive Straßenbahn zwischen den angrenzenden Knotenpunkten Rheinstraße / Zweifalltorweg / Am Kavalleriesand und Rheinstraße / Goebelstraße / Berliner Allee grundhaft ausgebaut.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Vorabmaßnahmen für den grundhaften Ausbau dieser vorgenannten Hauptbaumaßnahmen. Die Vorabmaßnahmen dieser Ausschreibung beinhalten insbesondere nachfolgende Leistungen:
— Vorgezogener Kanalbau Knotenpunkte,
— Rohrdurchpressung unter Rheinstraße,
— Bauliche Vorabmaßnahmen Einbahnstraßenring (Fahrbahnerweiterungen, -ertüchtigungen, einrichten von Linienbus-Ersatzhaltestellen, Gehweg-Umbauten, -Provisorien, -verbreiterungen),
— Verkehrssicherungsmaßnahmen,
— Kampfmittelsondierungsarbeiten,
— Aufbrucharbeiten,
— Erdarbeiten,
— Leitungsbauarbeiten,
— Verbauarbeiten,
— Straßenbauarbeiten,
— Entwässerungsarbeiten.
VE00.30 Vorgezogener Kanalbau Knotenpunkte
Stadt Darmstadt Darmstadt
— Vorgezogener Kanalbau Knotenpunkte,
— Verkehrssicherungsmaßnahmen,
— Kampfmittelsondierungsarbeiten,
— Aufbrucharbeiten,
— Erdarbeiten,
— Leitungsbauarbeiten,
— Verbauarbeiten,
— Straßenbauarbeiten inkl. Umbau der Fahrleitungsanlage,
— Entwässerungsarbeiten.
VE00.30 Rohrdurchpressung unter Rheinstraße
Stadt Darmstadt Darmstadt
— Rohrdurchpressung unter Rheinstraße,
— Verkehrssicherungsmaßnahmen,
— Kampfmittelsondierungsarbeiten,
— Aufbrucharbeiten
— Erdarbeiten
— Leitungsbauarbeiten
— Verbauarbeiten
— Straßenbauarbeiten
— Entwässerungsarbeiten
VE00.30 Bauliche Vorabmaßnahmen Einbahnstraßenring
Stadt Darmstadt Darmstadt
— Bauliche Vorabmaßnahmen Einbahnstraßenring (Fahrbahnerweiterungen, -ertüchtigungen, einrichten von Linienbus-Ersatzhaltestellen, Gehweg-Umbauten, -Provisorien, -verbreiterungen),
— Verkehrssicherungsmaßnahmen,
— Kampfmittelsondierungsarbeiten,
— Aufbrucharbeiten,
— Erdarbeiten,
— Leitungsbauarbeiten,
— Straßenbauarbeiten,
— Entwässerungsarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNADT9S.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed]