Bf Augsburg – Mobilitätsdrehscheibe Augsburg (MDA) – II. BA – Erstellung elektronischer Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27252
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Augsburg – Mobilitätsdrehscheibe Augsburg (MDA) – II. BA – Erstellung elektronischer Anlagen
Bereich MDA Augsburg
Im Zuge der Erstellung MDA (Mobilitätsdrehscheibe) Augsburg sind elektrotechnische Anlagen erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Augsburg – Mobilitätsdrehscheibe Augsburg (MDA) – II. BA – Erstellung elektronischer Anlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bereich MDA Augsburg
Im Zuge der Erstellung MDA (Mobilitätsdrehscheibe) Augsburg sind elektrotechnische Anlagen erforderlich
7 – Tiefbauanbindung/Kabelführungssysteme an KS 903/2 Bstg. C und KS 904 Bstg. D
Um die LST-Kabel an das KS 903/2 Bstg. C und KS 904 Bstg. D einzuführen, sind zusätzlicher Kabeltiefbau und Kabelführungssysteme erforderlich. Der AN hatte bereits Kabeltiefbau an den Bahnsteigen C und D im Gewerk LST vorgenommen. Des weiteren ist der AN für KTB für das Gewerk 50Hz beauftragt (Synergieeffekt). Eine zusätzliche Beauftragung würde eine weitere Teilsperrung des Bahnsteigbereiches und somit mehr Belastung für Fahrgäste führen. Zudem sind die zusätzlichen Leistungen aus Gewährleistungsgründen und zur Mängelverfolgung nur durch den AN zu erfolgen. Der Bz ist im Gesamtterminplan des Gesamtprojektes eingeplant. Es ist mit einer Verschiebung der Leistungsabnahme zu rechnen. Es ist mit erhöhten Koordinationsaufwand zwischen Bauüberwachung und AN, sowie zeitlicher Verschiebung der Leistungsabnahme zu rechnen.