Erneuerung der Großteile-Verkupferungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 33/50077646
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Großteile-Verkupferungsanlage
Die GSI plant die Erneuerung der Großteile-Verkupferungsanlage (Tankverkupferungshalle/TVH).
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
Nach Errichtung der Anlage hat sich sehr schnell herausgestellt, dass mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Beschleuniger immer wieder Bedarf an qualitativ hochwertigen Hochglanz-Metallbeschichtungen in unterschiedlichen Anwendungsbereichen bestand. Aus diesem Grund ist die Galvanik Anlage bis heute in Betrieb und dient zur Herstellung komplizierter und teilweise sehr großer Bauteile.
Die Erneuerung der Großteile-Verkupferungsanlage umfasst die Konstruktion, Lieferung und Installation von 6 Prozess- und Spülwannen, 2 Abwassersammelbehältern sowie einer Prozessabluftanlage. Weiterhin muss vorhandene und zusätzliche Prozessperipherie wie Umwälzsysteme, Filtersysteme, Wärmetauscher und Gleichrichter geliefert und/oder installiert werden.
Geforderte Anzahl der Referenzen – Erfahrung (mind. 3 Referenzen):
Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, in Hinblick auf Erfahrung „Umbau/Neubau von Galvanikanlagen für große Bauteile“ unter Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Teilnahmeantrag – Allgemeine Erklärung der erklärenden Person im Sinne von § 126b BGB*. Wird im Teilnahmeantrag nicht die Person des Erklärenden genannt, gilt der Teilnahmeantrag als nicht abgegeben,
— Formblatt Unternehmensdarstellung – mit Angabe der abgefragten Daten, wie z. B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren, etc,
— Formblatt Erklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB.
Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen.
Einzureichende Unterlagen:
— Formblatt Unternehmensdarstellung – Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Formblatt Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung – Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme
Bonitätsprüfung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Wird von der GSI GmbH im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführt.
Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt.
Die GSI GmbH nimmt grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen einhalten:
— Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des §§ 770, 771 BGB,
— ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht,
— unwiderrufliche Bürgschaften,
— kostenlos für die GSI GmbH,
— ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank,
— in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs gebunden ist.
Beschreibung von Referenzprojekten
Beschreibung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten, in Hinblick auf Erfahrung „Umbau/Neubau von Galvanikanlagen für große Bauteile“ unter Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.
Sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf eine Unterauftragnehmer beruft, ist das GSI Formblatt:
— Unterauftragnehmer einzureichen. In diesem Fall ist eine Abgabe zusammen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erforderlich! Weiterhin ist eine,
— Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom Unterauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen.
Folgende Mindestanforderungen in den Referenzen sind nachzuweisen:
1. Umbau/Neubau von Galvanikanlagen mit großen Prozessbadvolumina.
Bitte in den Referenzen die Größe der Prozessbadvolumina angeben!
2. Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
3. Unterauftragnehmer, z. B. für Behälterbau, Montage müssen mit der Abgabe des Teilnahmeantrages benannt werden, siehe GSI-Formblatt Unterauftragnehmer
Wird die Mindestanforderung – Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – nicht nachgewiesen, wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen!
Einzureichende Unterlagen:
— Teilnahme – Erklärung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Allgemeine Erklärung der erklärenden Person im Sinne von § 126b BGB*. Wird im Teilnahmeantrag nicht die Person des Erklärenden genannt, gilt der Teilnahmeantrag als nicht abgegeben.
Eine Deutschsprachige Montageleitung/Projektansprechpartner wird seitens des Auftraggebers gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
— Elektronisch in Textform:
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
— Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB),
— bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus,
— bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht!
Bei fehlerhaften/unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Hinweis:
Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
GSI wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien (s.u.) bewerten. GSI behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden die Bieter, mit denen GSI verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. GSI wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand in den Bewerbungsbedingungen genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet.
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt:
— Preis: 30 %,
— Leistungskriterien: 70 %.
Hinweis – Ortsbegehung/Ortsbesichtigung:
Die vom Bieter zu erbringende Leistung ist eindeutig und erschöpfend im Lastenheft „Erneuerung der Großteile-Verkupferungsanlage“ beschrieben.
Sollte trotzdem eine Ortsbegehung/Ortsbesichtigung gewünscht sein, besteht die Möglichkeit dazu in der 2. Phase der Ausschreibung, in Abhängigkeit der zum Zeitpunkt auf dem Betriebsgelände der GSI/FAIR geltenden Corona-Bestimmungen sowie den Vorgaben des Landes Hessen und des Bundes dazu. Solche Besichtigungen finden voraussichtlich in den KWs 22/23 2021 statt.
Ortsbesichtigungen werden nach Bietern getrennt und ansonsten unter gleichen Bedingungen durchgeführt sowie parallel protokolliert.
Die Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR9P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[removed]
E-Mail: [removed]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI GmbH ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI GmbH zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI GmbH geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI GmbH dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI GmbH geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI GmbH. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI GmbH durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland