20FEI48440 Homburger Damm, Anpassungsleistungen ESTW-A FMLA Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48440
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
20FEI48440 Homburger Damm, Anpassungsleistungen ESTW-A FMLA
Umstände, die AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte
Begründung:
Die Leistungen im Angebot dienen der Minimierung der Sperrpausen und damit verbundenen Betriebseinschränkungen während der Testphase durch technische Hilfsmittel. Die Feinabstimmung und die Bedarfsfermittlung ist erst nach Vorliegen des PT2 und Freigabe der konkreten Sperrpausen möglich.
Und
b) Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert
Begründung:
Die Leistung ist erforderlich damit der AN seinen Werkerfolg, eine funktionsfähige und abnehmbare Anlage herzustellen, erbringen kann. Aufgrund der bestehenden Systemschnittstellen müssen zwingend Systeme des Herstellers des jeweiligen ESTW eingesetzt werden.
Datum Anordnung/Beauftragung Leistungsänderung: 21012021
Frist für EU-Bekanntmachung:
(spätestens 30 Kalendertage nach Anordnung der Leistungsänderung – gilt nicht bei der Änderung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach § 47.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
20FEI48440 Homburger Damm, Anpassungsleistungen ESTW-A FMLA
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Homburger Damm
Prüfhilfsmittel zum Vertrag
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Begründung:
Die Leistungen im Angebot dienen der Minimierung der Sperrpausen und damit verbundenen Betriebseinschränkungen während der Testphase durch technische Hilfsmittel. Die Feinabstimmung und die Bedarfsfermittlung ist erst nach Vorliegen des PT2 und Freigabe der konkreten Sperrpausen möglich.
Und
b)
Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert
Begründung:
Die Leistung ist erforderlich damit der AN seinen Werkerfolg, eine funktionsfähige und abnehmbare Anlage herzustellen, erbringen kann. Aufgrund der bestehenden Systemschnittstellen müssen zwingend Systeme des Herstellers des jeweiligen ESTW eingesetzt werden.
Datum Anordnung/Beauftragung Leistungsänderung: 21012021
Frist für EU-Bekanntmachung:
(spätestens 30 Kalendertage nach Anordnung der Leistungsänderung – gilt nicht.
Begründung:
Die Leistungen im Angebot dienen der Minimierung der Sperrpausen und damit verbundenen Betriebseinschränkungen während der Testphase durch technische Hilfsmittel. Die Feinabstimmung und die Bedarfsfermittlung ist erst nach Vorliegen des PT2 und Freigabe der konkreten Sperrpausen möglich.
Und
b)
Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert
Begründung:
Die Leistung ist erforderlich damit der AN seinen Werkerfolg, eine funktionsfähige und abnehmbare Anlage herzustellen, erbringen kann. Aufgrund der bestehenden Systemschnittstellen müssen zwingend Systeme des Herstellers des jeweiligen ESTW eingesetzt werden.
Datum Anordnung/Beauftragung Leistungsänderung: 21012021
Frist für EU-Bekanntmachung:
(spätestens 30 Kalendertage nach Anordnung der Leistungsänderung – gilt nicht.