Stadtbahnverlängerung Linie U5 Frankfurter Berg Hier: Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 048/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtbahnverlängerung Linie U5 Frankfurter Berg Hier: Projektsteuerung
Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 zwischen der Station Preungesheim und der S-Bahnstation Frankfurter Berg in Frankfurt am Main, Projekttitel: Stadtbahnverlängerung Frankfurter Berg
Projektsteuerungsleistungen gem. AHO Heft 9 Projektmanagement in der Bau- u. Immobilienwirtschaft Stand: 03 2020, Projektstufen 1-2 und Projektstufen 3-5 optional
Die Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Frankfurt am Main (Stadt Frankfurt) und der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF). Die Federführung für dieses Projekt obliegt der VGF.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt wurde die Planungen zu der Maßnahme im Jahr 2011 zugunsten des Neubaus der Linie U5 Europaviertel unterbrochen. Mit erneutem Beschluss im Jahre 2017 wurde die Wiederaufnahme der Maßnahme beschlossen.
Die im Jahre 2011 abgeschlossene Entwurfsplanung dient als Grundlage für die Weiterführung des Projektes, mit dem Ziel der Herstellung der Verlängerungsstrecke sowie den Neubau der Straßen, Geh- und Radwege. Vor Baubeginn ist es erforderlich ein Planfeststellungsverfahren gem. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zur Erlangung des Baurechtes durchzuführen. Hierfür müssen die vorhandenen Planunterlagen auf ihre Aktualität bezüglich der verkehrlichen und städtebaulichen Randbedingungen und derzeit gültigen Regelwerke überprüft werden.
Die Verlängerungsstrecke der Linie U5 zw. der Station Preungesheim und der S-Bahnstation Frankfurter Berg beträgt ca. 1,5 km und folgt der Homburger Landstraße. Es sollen 3 Stadt-Bahnstationen, August-Schanz-Straße, Bergersheimer Weg und Endhaltestelle Frankfurter Berg, mit einer Länge von 78 m errichtet werden. Zudem ist aufgrund des Neubaus der Stadtbahntrasse erforderlich den Straßenraum (Straße, Geh- und Radwege, Straßenbegleitgrün) neu aufzuteilen, unter Berücksichtigung der heutigen Anforderungen.
Die hier ausgeschriebenen Projektsteuerleistungen, gem, AHO Heft 9 03/2020, umfassen die Projektstufen 1 bis 5. Die Projektstufen 3 -5 sind als optionale Leistungen ausgeschrieben.
Die grob geschätzten Gesamtherstellungskosten betragen [Betrag gelöscht] EUR netto. Diese verteilen sich auf die AG’s mit den Anteilen Stadt Frankfurt [Betrag gelöscht] EUR netto und VGF ca.
[Betrag gelöscht] EUR netto.
Projektsteuerungsleistungen gem. AHO Heft 9 Projektmanagement in der Bau- u. Immobilienwirtschaft Stand: 03 2020, Projektstufen 1-2 und Projektstufen 3-5 optional
Die hier ausgeschriebenen Projektsteuerleistungen, gem, AHO Heft 9 03/2020, umfassen die Projektstufen 1 bis 5. Die Projektstufen 3 -5 sind als optionale Leistungen ausgeschrieben.
Die grob geschätzten Gesamtherstellungskosten betragen [Betrag gelöscht] EUR netto. Diese verteilen sich auf die AG’s mit den Anteilen Stadt Frankfurt [Betrag gelöscht] EUR netto und VGF ca.
[Betrag gelöscht] EUR netto.
Abschnitt IV: Verfahren
Achtung es findet keine Verlesung statt. Die Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum Kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o. g. Online-Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer I.3) angegebenen Internetseite erfolgen.
2) Eignungsnachweis
Beim offenen Verfahren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
3) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
(4) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote.
Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung Der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.
(5) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
(6) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
(7) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form über die www.deutsche-evergabe.de, bis zum 6.5.2021 (12.00 Uhr) erfolgen und werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur schriftlich beantwortet.
(8) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann.
(9) Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke.
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Weitere Ausführungen hierzu entnehmen Sie in der angehängten Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Hessen.htm