81265640-Steuerliche Beratung im Rahmen der Einführung von S4HANA Referenznummer der Bekanntmachung: 81265640
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81265640-Steuerliche Beratung im Rahmen der Einführung von S4HANA
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist ein gemeinnütziges Bundesunternehmen mit Sitz in Bonn und Eschborn. Die alleinige Gesellschafterin der GIZ ist die Bundesrepublik Deutschland. Die GIZ ist in mehr als 120 Ländern weltweit aktiv. Die langjährige Präsenz vor Ort und weltweite Netzwerke in Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft schaffen die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit vielen Akteuren.
Die Ausschreibung umfasst die steuerliche Gestaltung der systemgestützten automatisierten Steuerfindung innerhalb der Umstellung auf SAP S/4 HANA inklusive der vollumfänglichen Abbildung der steuerrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit den Betriebsstätten im Ausland und der Abbildung der steuerlichen Sphären einer gemeinnützigen Körperschaft.
Der Auftragnehmer hat eine*n Steuerberater*in und eine*n SAP-Experten*in sowie eine*n Assistent*in für die Projektorganisation anbieten, die der GIZ als feste Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.
Mit dem Auftragnehmer soll ein Beratungsvertrag in Form einer Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre ab Vertragsschluss mit einseitiger Option für die Auftraggeberin auf 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
65760 Eschborn
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist ein gemeinnütziges Bundesunternehmen mit Sitz in Bonn und Eschborn. Die alleinige Gesellschafterin der GIZ ist die Bundesrepublik Deutschland. Die GIZ ist in mehr als 120 Ländern weltweit aktiv. Die langjährige Präsenz vor Ort und weltweite Netzwerke in Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft schaffen die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit vielen Akteuren.
Die Ausschreibung umfasst die steuerliche Gestaltung der systemgestützten automatisierten Steuerfindung innerhalb der Umstellung auf SAP S/4 HANA inklusive der vollumfänglichen Abbildung der steuerrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit den Betriebsstätten im Ausland und der Abbildung der steuerlichen Sphären einer gemeinnützigen Körperschaft.
Der Auftragnehmer hat eine*n Steuerberater*in und eine*n SAP-Experten*in sowie eine*n Assistent*in für die Projektorganisation anbieten, die der GIZ als feste Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.
Mit dem Auftragnehmer soll ein Beratungsvertrag in Form einer Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre ab Vertragsschluss mit einseitiger Option für die Auftraggeberin auf 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe KPMG AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y9L3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.