Leistungsschau im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU 2020, 2. Tranche Referenznummer der Bekanntmachung: 414-12.1-2020/2 LS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungsschau im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU 2020, 2. Tranche
Die Leistungsschau ist eine Unternehmerreise in ein bestimmtes Zielland mit einem Symposium. Im Rahmen der Unternehmerreise soll die Leistungsfähigkeit deutscher Unternehmen aus einer Branche bzw. einem Branchensegment präsentiert und der Ausbau des Netzwerks im Zielmarkt ermöglicht werden. Die Veranstaltung, die fachlich anspruchsvoll und für den Adressaten im Ausland ansprechend sein soll, bildet den Schwerpunkt der Reise. Abgerundet wird das Format durch ein Tagungsmagazin für die Bewerbung im Zielland, eine Zielmarktanalyse, ein Briefing der Teilnehmer zum Markt sowie geeignete Objekt- und Referenzbesichtigungen.
Frankreich
— Leistungsschau für deutsche Maschinen- und Anlagenbauer im Bereich der additiven Fertigung und
— Automatisierung Zielland: Frankreich,
— Branchenschwerpunkt / Ziel: Maschinen- und Anlagenbau, 3 D-Druck, Robotik, Automatisierung,
— möglicher Veranstaltungsort: Paris,
— Zeitraum: 2020.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Norwegen
— Leistungsschau für deutsche Unternehmen aus der Medizintechnik mit Fokus auf E-Health
— Zielland: Norwegen
— Branchenschwerpunkt / Ziel: Gesundheitswirtschaft / Medizintechnik / Pharmaindustrie (Exportinitiative Gesundheitswirtschaft),
— möglicher Veranstaltungsort: Oslo,
— Zeitraum: 2020.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Portugal, Mosambik
— Leistungsschau für deutsche Unternehmen aus der Bauwirtschaft zwecks gemeinsamen Markteinstiegs mit portugiesischen Partnern in Mosambik,
— Zielland: Portugal, Mosambik,
— Branchenschwerpunkt / Ziel: Bauwirtschaft / Bauhandwerk / Infrastruktur / Baustoffe / Glas / Keramik
— möglicher Veranstaltungsort: Lissabon,
— Zeitraum: 2020.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Belarus
— Leistungsschau für deutsche Technologieanbieter für Wasseraufbereitung und -reinigung, Trinkwasserversorgung, Entwässerung und Abwasserbehandlung,
— Zielland: Belarus,
— Branchenschwerpunkt / Ziel: Wasserwirtschaft (Exportinitiative Umwelttechnologien),
— möglicher Veranstaltungsort: Minsk,
— Zeitraum: 2020.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Griechenland
— Leistungsschau für deutsche Unternehmen zum Thema Wasserwirtschaft. Umsetzung von Symposien in Athen und Thessaloniki (dort auf dem German Pavilion im Rahmen der Thessaloniki International Fair, TIF)
— Zielland: Griechenland,
— Branchenschwerpunkt / Ziel: Wasserwirtschaft (Exportinitiative Umwelttechnologien),
— möglicher Veranstaltungsort: Athen, Thessaloniki,
— Zeitraum: 2. Halbjahr 2020 mit Anbindung an Thessaloniki International Fair (TIF).
Während der Leistungsschau ist eine halbtägige, fachbezogene Präsentationsveranstaltung (Symposium) in Thessaloniki auf der Thessaloniki International Fair (TIF) vorgesehen. Hierfür werden Räumlichkeiten im Rahmen des deutschen Partnerlandbeteiligung im „German Pavilon“ kostenfrei zur Verfügung gestellt. Daher müssen bei der Angebotserstellung keine gesonderten Vereinbarungen mit der TIF getroffen werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Holger Hey, Koelnmesse GmbH, Tel.: 02[removed], Email: [removed]
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
VR China
— Leistungsschau für deutsche Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Fokus auf Modewirtschaft und -design,
— Zielland: VR China,
— Branchenschwerpunkt / Ziel: Kreativwirtschaft, Modedesign,
— möglicher Veranstaltungsort: Shanghai,
— Zeitraum: 2020.
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Frankreich
Ort: Paris
NUTS-Code: FR101 Paris
Land: Frankreich
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Norwegen
Ort: Oslo
NUTS-Code: NO081 Oslo
Land: Norwegen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Portugal, Mosambik
Ort: Lissabon
NUTS-Code: PT170 Área Metropolitana de Lisboa
Land: Portugal
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Belarus
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Griechenland
Ort: Athen
NUTS-Code: EL303 Κεντρικός Τομέας Αθηνών / Kentrikos Tomeas Athinon
Land: Griechenland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VR China
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126 b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: LS_NrLos_NameFirma.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
— der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.