Stadtwerke Haiger: Anpassung von Sondergeräten im Rahmen der MRU Referenznummer der Bekanntmachung: mboV21/910e
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haiger
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 35708
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerkehaiger.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Haiger: Anpassung von Sondergeräten im Rahmen der MRU
Auf Grund rückläufiger Fördermengen plant der vorgelagerte Netzbetreiber der Auftraggeberin die Umstellung von L- auf H-Gas. Auftragsgegenstand ist die Anpassung von Sondergeräten (= Anlagen, die durch keine Standardgasanwendungen gekennzeichnet sind). Insgesamt wurden im Netzgebiet der Auftraggeberin rund 430 Sondergeräte erhoben. Die H-Gas-Schaltung soll am 6. Juli 2021 stattfinden.
Netzgebiet der Stadtwerke Haiger
Es ist die Anpassung konventioneller Industriebrenner, industrieller Thermoprozessanlagen, gewerblich genutzter Sondergeräte und haushaltstypischer Gasgeräte vorzunehmen. Dies umfasst insbesondere: Analyse der Geräteerhebung, Beschaffung der für die Anpassung erforderlichen Ersatzteile und Materialien, Überprüfen der Gasgeräte auf Mängel, Funktionskontrolle und Abgasanalyse, Kennzeichnung der Gasgeräte sowie Dokumentation aller am Gerät vorgenommenen Arbeiten und aller im Zusammenhang mit der Anpassung durchgeführten organisatorischen Aktivitäten. Grundlage der Ausführung der Leistungen bilden u. a. die Anforderungen der DVGW-Regelwerke G 680, G 676 B1 sowie G 695, jeweils nebst ihren normativen Verweisungen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 13 Abs. 2 Ziff. 3 b) SektVO mit nur einem Bieter durchgeführt, da technische Besonderheiten es erforderlich machten, ein ganz bestimmtes Unternehmen mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Anderenfalls hätte der Beschaffungsbedarf nicht gedeckt werden können. Vorliegend war auf Grund langjährige Erfahrungswerte des Projektmanagements bekannt, dass lediglich ein Unternehmen über die fachliche Expertise zur Bearbeitung sämtlicher Sondergeräte im Netzgebiet der Auftraggeberin verfügt und nur bei dessen Einsatz fehleranfällige Schnittstellen vermieden werden können, die bei Einsatz mehrerer Unternehmen bei einem Kunden zu unnötigen Fehlerquellen führen können. Dies ist insbesondere bei den hier betroffenen Sonderletztverbrauchern von erheblicher Bedeutung, da es sich bei der Anpassung von Gasgeräten im Bereich Gewerbe/Industrie um sehr sensible Prozesse handelt, die im Vergleich zur Anpassung von Gasgeräten „normaler“ Haushaltskunden deutlich größere Gefährdungen von Menschen und Einrichtungen mit sich bringen. Beispielsweise sind nicht nur Arbeiten im Mitteldruck-, sondern auch im Hochdruckbereich erforderlich. Ferner kann es (z. B. bei Arbeiten an Thermoprozessanlagen) zu mechanischen Gefährdungen wie Quetschungen, Stürzen oder Stromschlag kommen. Weitere Thermoprozessanlagenspezifische Gefährdungen sind u. a. Explosionen, Verbrennungen, Vergiftungen oder Erstickungen. Aus diesem Grunde sind besondere Fachkenntnisse, die über die üblichen Regelwerke hinausgehen, und langjährige Erfahrungswerte unabdingbar.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isernhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30916
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8CD1Z9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten grundsätzlich die Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB, jedoch nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber – wie vorliegend – die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer