Planung 740 m Gleise Pforzheim Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47269
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung 740 m Gleise Pforzheim
Planung 740 m Gleise Pforzheim.
Die Einzelmaßnahme 740 m Gleise Bahnhof Pforzheim ist ein Teilprojekt des 740 m Netzes und durch die DB Netz AG zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 angemeldet worden. Nach Festlegung des Bundes ist diese Maßnahme Teil des Planungsvorrats für Maßnahmen des Seehafen-Hinterlandverkehrs (SHHV). Hiermit soll die Attraktivität der Schienenanbindung der Seehäfen gesteigert werden und eine verbesserte Nutzungsfähigkeit erreicht werden. Insgesamt soll durch eine höhere Qualität der Kundennutzen und die Kundenzufriedenheit signifikant gesteigert werden, was im Ergebnis zu einer steigenden Umschlagmenge von Gütern auf den Verkehrsträger Schiene in den Häfen führen soll.
Die Einzelmaßnahme 740 m Gleise Bahnhof Pforzheim umfasst durch die Ermöglichung der Aufnahme von 740 m langen Güterzügen das Ziel der Steigerung der Kapazität für den Güterverkehr. Die Einzelmaßnahme hat im Rahmen der Schaffung eines bundesweiten 740 m-Netzes eine hohe SHHV-Relevanz, da sie zur Stärkung des SHHV durch ihre Lage an TEN-Korridoren in Deutschland beiträgt („Rhine - Alpine“ der EU-Verordnung 1315/2013).
Der Planungsauftrag für die Einzelmaßname zum 740m-Netz in Pforzheim sieht die Planungen mit der BIM-Methode zur Herstellung von zwei Überholgleisen (Gleise 8 und 9) für 740m lange Güterzüge vor.
Diese Ausschreibung umfasst die 2-Phasenplanung von 2 Überholgleise mit einer Nutzlänge von mindestens 740 m am Bahnhof Pforzheim.
— Objektplanung Verkehrsanlage(n), § 47 HOAI..........................................Lph 3 bis Lph 7,
— Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)..................................................... Lph 3 bis Lph 4
— Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), § 26 HOAI..............................Lph3 bis Lph 4,
— Fachbeitrag zum Artenschutz (inkl. Biodiversitätsschaden nach
Umweltschadensgesetz) ...................................................................... Lph3 bis Lph 4,
— Technische Streckenausrüstung..............................................................Lph 3 bis Lph 7
— Objektplanung Ingenieurbauwerke, § 43 HOAI...........................................Lph 3 bis Lph 7,
— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, § 51 HOAI..................................... Lph 3 bis Lph 6.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung 740 m Gleise Pforzheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.