Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44392
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bug-se.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elsterwerda
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitung.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Für die Tiefbauarbeiten der OLA für Fundamentgründungen ist eine Kampfmittelsondierung zwingend erforderlich.
Kampfmittelsondierungen sind jedoch in den LV 1B und 1C nicht beauftragt worden.
Der AN ist mit der gesamthaften AP beauftragt. Aufgrund der Komplexität und ineinandergreifenden Planungsleistungen ist eine separate Ausschreibung der Leistung technisch nicht möglich. Die Leistungen zur AP können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen werden. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung der AP in der erforderlichen Qualität ist die Finalisierung der Planunterlagen zwingend durch das ausführende Unternehmen gemäß dessen Planungskoordinierung vorzunehmen. Bei der Beauftragung Dritter sind zudem erhebliche Verzögerungen durch ein erneutes Vergabeverfahren unvermeidbar.