Programmierleistungen für Fehlerbehebung, Wartung und Weiterentwicklung der LBIH Fortbildungsdatenbank Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Programmierleistungen für Fehlerbehebung, Wartung und Weiterentwicklung der LBIH Fortbildungsdatenbank
Beschaffung von Programmierleistungen für Fehlerbehebung, Wartung und Weiterentwicklung der LBIH Fortbildungsdatenbank.
Hessisches Immoblienmanagement — Zentrale —
Abraham-Lincoln-Straße 38-42
65189 Wiesbaden
Der Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) nutzt seit 2019 eine in PHP programmmierte Fortbildungsdatenbank, die auf Webservern im Rechenzentrum der HZD betrieben wird. Diese Webanwendung weist einige Fehler und Defizite auf, die behoben werden müssen. Hierbei sind auch Anpassungen am Datenmodell notwendig. Der zuständige Fachbereich Fortbildung möchte zudem zusätzliche Funktionen in die Datenbank integrieren und die Weiterentwicklung in Form von Releases vorantreiben.
Technische Rahmenbedingungen
Die Fortbildungsdatenbank ist eine in PHP programmierte Webanwendung, die auf Servern im Rechenzentrum der HZD betrieben wird.
Zum Abruf der Leistungen/Programmiertage soll ein Ticketsystem des Anbieters verwendet werden. Im Ticketsystem werden alle Anforderungen ausführlich beschrieben, priorisiert und zu Releases gebündelt. Hinzukommende Fehlermeldungen werden ebenso über das Ticketsystem mit Screenshots übermittelt.
Beschreibung der Leistung
Die übergeordneten Leistungselemente sind:
1. Weiterentwicklung:
Weiterentwicklung des Systems, Optimierung des UI, z.B. zur besseren Unterstützung der Personalentwicklung
2. Wartung:
z. B. Aktualisierung auf neue PHP-Versionen, usw..
3. Betriebsunterstützung:
Support bei technischen Fragen und inhaltlichen Fehlern (z. B. bei der Zuordnung von Sicherheitsgruppen)
Im Rahmen der Leistungserbringung sind Erweiterungen bzw. Anpassungen an bereits bestehenden Funktionen der Fortbildungsdatenbank vorgesehen.
Außerdem ist die Entwicklung bis jetzt noch nicht bestehender Funktionen für die Fortbildungsdatenbank geplant.
Leistungsorte für die zu erbringenden Leistungen ist der derzeitige und zukünftige Standort/e des LBIH in Wiesbaden, sowie der Standort der HZD in Wiesbaden
Der EVB-IT Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der EVB-IT Vertrag automatisch um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen (Datei „Referenzen“) aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
Art: Arbeit mit PHP Programmierung, Fehlerbehebung bei Webanwendungen, Anpassungen an Datenmodellen, technischer Support, Wartung, Bugfixes, Beratung von Kunden zur technischen Umsetzung von Ideen.
In jeder Referenz müssen alle aufgezählten Tätigkeiten/Aufgaben ausgeführt worden sein.
Umfang: Mindestens 100 Personentage (PT)
In jeder Referenz muss das angegebene Projekt ein Volumen von mindestens 100 PT aufweisen.
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Datei „Referenzen“ auf der Vergabeplattform
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, (GVBl. S. 354) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Erklärung betr. Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen:
Der Bieter hat die Eigenerklärung gemäß dem „Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 23. Oktober 2020 (StAnz 48/2020 S. 1216) ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
(Datei „Erklaerung_Vergabesperre“).
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB:
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
(Datei „Eigenerklaerung_Par_123_GWB")
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Datei „Eigenerklaerung_Par_124_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
(Datei „Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.